# BFH: Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatzsteuersatz

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- Veröffentlicht: 2021-12-09T09:25:52+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil V R 5/19 vom 26.08.2021 Leitsatz Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO) liegt auch bei einer auf die individuelle Situation des Verbrauchers ausgerichteten Aufklärung und Information über Versicherungen vor. Individuelle Verbraucherberatung gegen Entgelt kann im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs nach § 65 AO erfolgen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist – entgegen der Verwaltungsauffassung in Abschn. 12.9 Abs. 9 UStAE – bei allgemeinen Zweckbetrieben (§ 65 AO) nur unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 Alternative 1 UStG anwendbar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung). Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952272. Quelle: BFH Quelle
