# BFH: Inhalt eines Wirkhinweises

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- Veröffentlicht: 2022-02-03T09:23:26+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil II R 38/19 vom 15.07.2021 Leitsatz Für einen Wirkhinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO ist der Hinweis erforderlich und ausreichend, dass die Feststellung für noch nicht verjährte Folgebescheide von Bedeutung ist. Der Hinweis darf keine konkrete Zeitangabe zu der vermeintlichen Verjährung im Folgebescheidsverfahren enthalten, da Feststellungen zur Festsetzungsverjährung nur im Folgebescheid zu treffen sind. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952546. Quelle: BFH Quelle
