# BFH: Inländische Anschlusstransporte bei einem Schifffahrtsunternehmen

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- Veröffentlicht: 2022-09-01T08:30:56+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil I R 1/19 vom 13.04.2022 Leitsatz Einkünfte aus der Beteiligung eines Schifffahrtsunternehmens an einer inländischen Mitunternehmerschaft, die nationale Anschlusstransporte insbesondere per Bahn organisiert und abwickelt, sind nach dem Schifffahrts-DBA mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong nicht von der inländischen Besteuerung freigestellt. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952520. Quelle: Bundesfinanzhof Quelle
