# BFH: Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015

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- Published: 2021-12-16T10:21:46+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BFH, Urteil IV R 34/18 vom 16.09.2021 Leitsatz Im Jahr 2015 bestand hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952147 ist in Kürze verfügbar. Quelle: BFH Quelle
