# BFH: Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden in sog. Bauträgerfällen

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- Published: 2021-12-16T10:29:14+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BFH, Urteil V R 3/20 vom 27.07.2021 Leitsatz Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO setzt voraus, dass der Erstattungsanspruch vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden ist (Anschluss an BFH-Urteile vom 04.08.2020 – VIII R 39/18, BFHE 270, 81, sowie vom 25.11.2020 – II R 3/18, BFHE 272, 1). In den sog. Bauträgerfällen führt ein Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers (Bauträger) nicht zu einer Ablaufhemmung für die Steuerfestsetzung beim Bauleistenden, wenn im Zeitpunkt der Festsetzung des Erstattungsanspruchs bereits Festsetzungsverjährung beim Bauleistenden eingetreten ist. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952623. Quelle: BFH Quelle
