# BFH: Keine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an die BAföG-beziehende Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung

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- Veröffentlicht: 2021-05-27T08:12:52+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil VI R 2/19 vom 31.03.2021 Leitsatz Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin sind nicht nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn diese nicht wegen der Unterhaltsleistungen, sondern wegen des Bezugs von BAföG keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952157. Quelle: BFH Quelle
