# BFH: Leistungsempfänger bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum

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- Veröffentlicht: 2022-03-24T09:18:01+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil V R 44/20 vom 25.11.2021 Leitsatz Bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum ist der jeweilige Miteigentümer Leistungsempfänger, sodass für den Fall eines Verzichts gemäß § 9 Abs. 1 und Abs. 3 UStG auf die nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG bestehende Steuerfreiheit keine Steuerschuld einer GbR nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 Satz 1 UStG besteht. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0953331. Quelle: BFH Quelle
