# BFH: Spende an Tochtergesellschaft – Abgrenzung zur verdeckten Einlage

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- Published: 2022-12-15T09:26:16+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BFH, Urteil I R 52/20 vom 13.07.2022 Leitsatz Eine gemeinnützige Körperschaft (hier: eingetragener Verein) kann aus ihrem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine (begrenzt) abziehbare Spende i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG an ihre ebenfalls gemeinnützige Tochtergesellschaft leisten. Ob es sich bei einer Zuwendung an die Tochtergesellschaft um eine verdeckte Einlage oder um eine Spende handelt, ist anhand einer Veranlassungsprüfung in Form eines Fremdvergleichs festzustellen, der im gerichtlichen Verfahren vom FG anhand aller Umstände des konkreten Einzelfalls vorzunehmen ist. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0953476 ist in Kürze verfügbar. Quelle: Bundesfinanzhof Quelle
