# BFH: Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/bfh-sportliche-veranstaltungen-als-zweckbetrieb-nach-%c2%a7-67a-abs-3-satz-1-ao/
- Veröffentlicht: 2022-12-21T09:34:14+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Beschluss XI R 11/19 vom 03.08.2022 Leitsatz Ist mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar, inwieweit tatsächlich Aufwand bei den einzelnen Sportlern angefallen ist, und ist deshalb nicht überprüfbar, ob bei allen Sportlern die ihnen jeweils geleistete Zahlung nicht über eine Aufwandsentschädigung hinausgeht, schließt dies die Annahme eines Zweckbetriebs nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO aus. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952496. Quelle: Bundesfinanzhof
