# BFH: Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen

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- Veröffentlicht: 2022-06-02T08:20:06+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil V R 37/21 (V R 16/19) vom 01.02.2022 Leitsatz Die Vereinbarung einer Ratenzahlung begründet keine Uneinbringlichkeit i. S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG. Die Steuerentstehung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG ist nicht auf bereits fällige Entgeltansprüche beschränkt. Eine Teilleistung i. S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG, bei der für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird, erfordert eine Leistung mit kontinuierlichem oder wiederkehrendem Charakter. Hinweis Das Verfahren V R 16/19 war durch Beschluss vom 07.05.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-324/20 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0953711. Quelle: BFH Quelle
