# BFH: Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel

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- Veröffentlicht: 2023-05-10T08:13:05+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil V R 38/21 vom 23.02.2023 Leitsatz Im Rahmen der zollrechtlichen Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Anlage 2 zum UStG ist der Verwendungszweck nur dann von Bedeutung, wenn er dem Erzeugnis nach seinen objektiven Merkmalen und Eigenschaften innewohnt, wobei übliche Verpackungen außer Betracht bleiben. Zur Verneinung der Steuersatzermäßigung reicht es daher nicht aus, dass sog. Werbelebensmittel unabhängig hiervon zu Werbezwecken geliefert werden. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0953757 ist in Kürze verfügbar. Quelle: Bundesfinanzhof
