# BFH: Verminderung des Anteils am Vermögen einer KG

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- Veröffentlicht: 2022-06-17T08:28:07+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil II R 4/20 vom 12.01.2022 Leitsatz Eine Anteilsminderung i. S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG liegt vor, wenn die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand gemindert wird. Das kann durch Veräußerung des Gesellschaftsanteils selbst bewirkt werden oder auch durch anderweitige Vereinbarungen erfolgen, wenn es dadurch bei im Übrigen unveränderter bürgerlich-rechtlicher Beteiligung am Gesamthandsvermögen wirtschaftlich zu einer Beschränkung oder Aufgabe der Beteiligung am wirtschaftlichen Wert des Gesellschaftsanteils und somit an der Teilhabe am Wert des eingebrachten Grundstücks kommt. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952709 ist in Kürze verfügbar. Quelle: BFH Quelle
