# BFH: Wegzugsbesteuerung und „lediglich vorübergehende Abwesenheit“

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- Published: 2023-04-12T09:26:16+02:00
- Author: Thomas Stuppy

BFH, Urteil I R 55/19 vom 21.12.2022 Leitsatz Das zum Entfallen der sog. Wegzugsbesteuerung führende Merkmal der „nur vorübergehenden Abwesenheit“ in § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG ist unabhängig von einer „Rückkehrabsicht“ erfüllt, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des gesetzlich bestimmten Zeitrahmens von fünf Jahren nach dem Wegzug wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952796. Quelle: BFH
