# BFH zum Wegfall des Verschonungsabschlags

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- Published: 2020-11-12T10:19:13+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BFH, Urteil II R 19/18 vom 01.07.2020 Leitsatz Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer KG fällt bei Veräußerung des Anteils, im Falle der Betriebsaufgabe oder bei der Veräußerung oder Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen nachträglich (anteilig) weg. Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG führt jedoch noch nicht zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0951952. Quelle: BFH Quelle
