# BFH zur Bauabzugsteuer: Betriebsausgabenabzug des Leistungsempfängers bei Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft

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- Published: 2022-09-15T08:44:05+02:00
- Author: Thomas Stuppy

BFH, Urteil IV R 4/20 vom 09.06.2022 Leitsatz Die Sperrwirkung des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG greift auch dann ein, wenn der Leistungsempfänger i. S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG die Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft erbringt. Die durch § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG ausgelöste Ungleichbehandlung zwischen Bauleistungsempfängern und Auftraggebern von Leistungen aus anderen Dienstleistungssektoren verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952786 ist in Kürze verfügbar. Quelle: Bundesfinanzhof Quelle
