# BFH zur Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer “Kontoleihe”

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- Veröffentlicht: 2020-12-03T09:47:11+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil VII R 63/18 vom 30.06.2020 Leitsatz Die Anfechtung gläubigerbenachteiligender Rechtshandlungen wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens gemäß § 191 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO i. V. m. §§ 1 ff. AnfG erfolgt durch Duldungsbescheid. Der Erlass von Duldungsbescheiden kann gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO die Zahlungsverjährung gegenüber dem Steuerschuldner unterbrechen. Die Aufforderung an einen Drittschuldner, mit schuldbefreiender Wirkung auf ein als Eigen-, nicht als Anderkonto geführtes Bankkonto eines anderen zu leisten, kann eine anfechtbare Rechtshandlung i. S. der §§ 1 ff. AnfG sein. Wenn der Empfänger die Leistung des Schuldners nachweislich auszugleichen hat, liegt keine unentgeltliche Leistung i. S. des § 4 Abs. 1 AnfG vor. Die bloße Erteilung einer (Vorsorge-)Vollmacht führt nicht stets zur Zurechnung des Wissens des Bevollmächtigten gemäß § 166 Abs. 1 BGB. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952285. Quelle: BFH Quelle
