# BFH zur ersten Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

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- Published: 2021-04-29T08:29:47+02:00
- Author: Thomas Stuppy

BFH, Urteil VI R 21/18 vom 17.12.2020 Leitsatz Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet ist. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0951975 ist in Kürze verfügbar. Quelle: BFH Quelle
