# BFH zur formellen Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

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- Veröffentlicht: 2022-02-03T09:21:08+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil V R 11/20 vom 26.08.2021 Leitsatz Eine Satzung genügt nur dann dem Grundsatz der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§§ 61 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 4 AO), wenn sie auch eine ausdrückliche Regelung für den Wegfall des bisherigen Zwecks der Körperschaft enthält. Vertrauensschutzgesichtspunkte sind im Verfahren der erstmaligen negativen Feststellung nach § 60a Abs. 1 AO nicht zu berücksichtigen. Gegenstand des Feststellungsverfahrens nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AO ist nur eine bestimmte Satzung, wenn diese in dem Feststellungsbescheid ausdrücklich erwähnt ist. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952876. Quelle: BFH Quelle
