# BFH zur Gewinnermittlung nach der Tonnage – Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft

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- Veröffentlicht: 2020-11-12T09:56:05+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil IV R 3/18 vom 16.07.2020 Leitsatz Bei einer Ein-Schiff-Gesellschaft sind die nach Veräußerung des Schiffes auf Liquidation ihres Geschäftsbetriebs gerichteten Maßnahmen jedenfalls dann als Hilfsgeschäfte i. S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG zu qualifizieren, wenn der Liquidationsbeschluss im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung des Schiffes gefasst und während der Liquidationsphase keine andere Investitionsentscheidung getroffen wird. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0951819. Quelle: BFH Quelle
