# BFH zur schädlichen Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des Anbieters

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- Veröffentlicht: 2021-05-14T09:32:29+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil X R 21/19 vom 16.12.2020 Leitsatz Eine förderschädliche Auszahlung von Altersvorsorgevermögen liegt aufgrund der gebotenen objektiven Betrachtungsweise vor, wenn der Anbieter Zahlungen entgegen den in § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Voraussetzungen – wenn auch irrtümlich – vorgenommen hat. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952480. Quelle: BFH Quelle
