# BFH zur Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 EStG

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- Veröffentlicht: 2023-02-01T10:50:29+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil XI R 33/20 vom 13.09.2022 Leitsatz Pferde, die in einem Pensionsbetrieb untergebracht werden, können vom Eigentümer in seinem Betrieb gehalten werden, wenn er das wirtschaftliche Risiko der Tierhaltung trägt. § 15 Abs. 4 Satz 1 EStG kann Vorrang gegenüber einer organschaftlich eigenständigen Einkommenszurechnung zukommen. Der Zuordnung von Tieren zum Tierzweig „übriges Nutzvieh“ steht nicht entgegen, dass die Tiere zum Verkauf bestimmt waren. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0953641. Quelle: Bundesfinanzhof
