# BFH: Zurechnung eines Grundstücks für Zwecke der Grundsteuer

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- Veröffentlicht: 2021-07-01T08:18:00+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil II R 44/17 vom 23.02.2021 Leitsatz Für Zwecke der Grundsteuer ist das Grundstück gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen. Grundstückseigentümer und Vorkaufsberechtigter können den Übergang von Nutzen und Lasten abweichend von den in dem ursprünglichen Kaufvertrag festgelegten Bedingungen auf einen späteren Zeitpunkt festlegen. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0951677. Quelle: BFH Quelle
