# Bitkom zu Plänen für Recht auf Homeoffice

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- Veröffentlicht: 2022-01-13T05:45:55+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Bitkom, Pressemitteilung vom 12.01.2022

 * Staat muss Arbeitsrecht modernisieren und Anreize für Homeoffice setzen
 * Entscheidung über Homeoffice sollte auch künftig bei den Unternehmen liegen

Zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Einführung eines Rechtsanspruchs
auf Homeoffice erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Die Zukunft der Arbeit ist digital. Unabhängig von Ort und Zeit zu arbeiten, wird
weiter an Bedeutung gewinnen. In der Pandemie sind Millionen Beschäftigte ins Homeoffice
gewechselt. Dieses Rad kann man nicht zurückdrehen und man sollte auch nicht versuchen,
es zurückzudrehen. Das neue Arbeiten bringt für Beschäftigte mehr Freiheit und Flexibilität,
bedeutet aber auch viel Eigenverantwortung. Die Erfahrungen sind weit überwiegend
positiv. Während auf der einen Seite Betriebskosten sinken, steigen auf der anderen
Seite Produktivität und Zufriedenheit, etwa durch eine bessere Vereinbarkeit von
Beruf und Familie.

Bei der Frage, ob es trotz der vielen Vorzüge mobilen Arbeitens ein Recht auf Homeoffice
geben sollte, darf die Bundesregierung aber nicht über das Ziel hinausschießen. 
Und so halten wir einen Rechtsanspruch auf Homeoffice für den falschen Weg. Homeoffice
sollte nicht staatlich verordnet werden, sondern die Entscheidung darüber, wie gearbeitet
wird, muss grundsätzlich bei den Unternehmen liegen. Moderne flexible Arbeitsformen
sind kein Selbstzweck und müssen zu den innerbetrieblichen Prozessen passen. Wie
gearbeitet wird, sollten die Unternehmen und ihre Beschäftigten selbst vereinbaren.
Entscheidend ist, dass sowohl zwischen Beschäftigten und Führungskräften als auch
in den Teams im gemeinsamen Dialog Vereinbarungen getroffen werden, die sowohl die
betrieblichen Belange berücksichtigen als auch den individuellen Bedürfnissen der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach örtlicher und zeitlicher Flexibilität gerecht
werden.

Wir schlagen vor, dass der Staat Anreize für zeit- und ortsflexibles Arbeiten setzt,
ohne diesen Bereich übermäßig zu regulieren. Wer mindestens einen Tag pro Woche 
zu Hause oder mobil arbeitet und damit auch einen Beitrag leistet, Staus zu vermeiden
und Umwelt und Klima zu schonen, sollte dafür belohnt werden und alle dadurch entstehenden
Kosten steuerlich absetzen können. Beim Homeoffice-Bonus, der im Zuge der Pandemie
eingeführt wurde, sollte nachgebessert werden. In den seltensten Fällen dürften 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice mit dem bei 600 Euro jährlich gedeckelten
Steuerbonus die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro übersteigen, die allen Steuerpflichtigen
zusteht. Ausgaben für die Ausstattung eines häuslichen Arbeitsplatzes sollten grundsätzlich–
unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht – pauschal als Werbungskosten
geltend gemacht werden können. Die Politik ist darüber hinaus gefordert, die rechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen, um modernes, digitales Arbeiten zu ermöglichen. Insbesondere
das Arbeitszeitgesetz muss flexibler ausgestaltet werden. Die gesetzlich vorgeschriebene
elfstündige Ruhepause ist nicht mehr zeitgemäß und steht dem Wunsch der Erwerbstätigen
nach souveräner Arbeitszeitgestaltung entgegen. Statt einer täglichen sollte auf
eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden, was auch mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie
vereinbar wäre.“

_Quelle: Bitkom_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bitkom-zu-plaenen-fuer-recht-auf-homeoffice-72199)
