# Bitkom zur Abstimmung über den AI Act

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- Veröffentlicht: 2023-06-13T07:00:00+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

> „Europa steht bei Künstlicher Intelligenz am Scheideweg. Jetzt entscheidet sich,
> ob der AI Act KI-Innovationen in Europa behindert und ihren Einsatz erschwert 
> oder ob er Europa eine Chancenperspektive in die KI eröffnet. Mit der heutigen
> Abstimmung im EU-Parlament ist die Diskussion über den AI Act nicht beendet, sie
> tritt in ihre entscheidende Phase ein.
> Es muss jetzt darum gehen, auf der Zielgeraden im Gesetzgebungsverfahren die Schwächen
> des Vorschlags zu korrigieren. Der zugrunde gelegte risikobasierte Ansatz ist 
> gut und richtig. Nur für den KI-Einsatz im sogenannten Hochrisiko-Bereich gelten
> strenge Anforderungen, die sicherstellen sollen, dass KI-Systeme sicher und vertrauenswürdig
> sind. Wenn aber fast jede zweite KI-Anwendung diesem Hochrisikobereich zugeordnet
> würde, würde das den Ansatz ad absurdum führen. Es kommt darauf an, nur solche
> Anwendungen scharf zu regulieren, von denen in der Anwendungspraxis tatsächlich
> massive Gefahren und Risiken ausgehen können. Es muss zudem klar und eindeutig
> abgegrenzt werden, für wen welche Auflagen gelten, ansonsten entsteht zusätzliche
> Rechtsunsicherheit. Zentral ist außerdem eine enge und rechtssichere Definition
> von KI selbst, aus dem AI Act darf kein Software Act werden, der alle statistischen
> Systeme oder sogar nahezu jegliche Software regulatorisch erfasst.
> Der Einsatz von KI ist bereits heute durch eine Vielzahl von Vorschriften und 
> Gesetzen erfasst, vom Datenschutz bis zum Verbraucherrecht. Deshalb gehören zum
> Beispiel Fragen des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie Regeln für Plattformen
> und soziale Netzwerke oder Fragen der Nachhaltigkeit nicht in den Fokus des AI
> Acts. Er sollte sich darauf konzentrieren, Anforderungen für den Marktzugang von
> sicheren und vertrauenswürdigen KI-Systemen und Produkten, in denen KI integriert
> ist, zu definieren. Die EU sollte dabei weiter wie ursprünglich geplant ausschließlich
> dem Leitgedanken des „New Legislative Frameworks“ folgen, das den Bürgerinnen 
> und Bürgern zumindest indirekt durch das CE-Kennzeichen bereits bekannt ist. Die
> jüngsten Entwicklungen im Bereich Generative KI wie etwa ChatGPT haben darüber
> hinaus gezeigt, dass die technologische Entwicklung hochdynamisch verläuft. Im
> ersten Regulierungsvorschlag, den die EU-Kommission 2021 vorgelegt hat, spielte
> Generative KI noch eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist, dass für Generative
> KI im AI Act Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen wird, und zwar mit Vorgaben,
> die in der Praxis auch funktionieren.
> Grundsätzlich sollten die EU und die Mitgliedstaaten nicht nur abstrakte Regeln
> schaffen, sondern auch die richtigen Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Entwicklung
> von KI und für eine praxisnahe Umsetzung der Regulierung. Zur Umsetzung des AI
> Acts braucht man Aufsichts- und Marktüberwachungsstrukturen ebenso wie Reallabore
> als Experimentier-Räume, die Unternehmen helfen, die Regulierung praxisnah und
> pragmatisch umzusetzen. Wir dürfen denen, die KI in Europa voranbringen wollen,
> keine Steine in den Weg legen. Der AI Act darf kein KI-Verhinderungs-Act werden,
> er muss ein KI-Beschleunigungs-Act werden. Ziel muss sein, dass die Menschen und
> Unternehmen in der EU die Vorteile von KI erleben und umfassend nutzen können.“
