# Blumige Steuersätze

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- Veröffentlicht: 2022-02-14T15:50:33+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BdSt, Mitteilung vom 14.02.2022

MwSt-Aufklärung zum Valentinstag

Beim Kauf von Blumen sind nicht nur die Geschmäcker unterschiedlich, sondern auch
die Steuersätze. Kauft man seinem Liebsten oder seiner Liebsten eine Schnittblume
oder einen ganzen Blumen-Strauß, gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.
Wählt man ein Kombi-Set aus Blumen mit Vase oder erwirbt eine Pflanze im Blumentopf,
zahlt man den Regelsteuersatz von 19 Prozent. Und noch was aus dem Steuer-Wirrwarr:
Günstiger wird es, wenn man auf dem Blumenfeld eines Landwirts die Blumen selbst
pflückt – diese werden mit 9,5 Prozent versteuert.

Zum Schluss noch eine Finesse des deutschen Steuerrechts: die Differenzbesteuerung.
Wird eine gebrauchte Kunstblume zum Beispiel beim Trödler gekauft, werden grundsätzlich
19 Prozent Umsatzsteuer fällig – aber nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufspreis
des Trödlers und dem Wiederverkaufswert.

_Quelle: Bund der Steuerzahler e.V._

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/blumige-steuersaetze-73772)
