# BMF-Entwurfsschreiben zum Nullsteuersatz bestimmter Photovoltaikanlagen

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/bmf-entwurfsschreiben-zum-nullsteuersatz-bestimmter-photovoltaikanlagen/
- Veröffentlicht: 2023-02-08T05:30:37+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 08.02.2023

Die Finanzverwaltung hat ein BMF-Entwurfsschreiben zu drängenden Praxisfragen zum
Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Der Entwurf enthält
wichtige Abgrenzungen und Erläuterungen für Betroffene. In seiner Stellungnahme 
regt der DStV noch weitere Ergänzungen an – insbesondere eine großzügigere Regelung
für Unternehmer mit älteren Anlagen.

Das Novum „Nullsteuersatz“ hat sich im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 im nationalen
Umsatzsteuerrecht etabliert. Seine Einführung für die Lieferung von Solarmodulen
sollte die bürokratischen Lasten für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
minimieren und die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung attraktiver machen.
So weit so gut.

Erste Fragen aus der Praxis ließen nicht lange auf sich warten. Diese will das Bundesministerium
der Finanzen (BMF) wohl zeitnah beantworten und hat ein erstes [BMF-Entwurfsschreiben](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2023-01-26-entwurf-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-photovoltaikanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=4)
veröffentlicht. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat dies in seiner
[DStV-Stellungnahme S 02/2023](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2023/02/DStV-Stellungnahme-S-02_23-an-BMF_-Nullsteuersatz-fuer-Umsaetze-im-Zusammenhang-mit-bestimmten-Photovoltaikanlagen-.pdf)
goutiert. Darüber hinaus hat der DStV noch weitere Ergänzungen angeregt.

## Wertvolle Praxishinweise und Klarstellungen

Zu begrüßen ist, dass das Schreiben etliche Punkte klarstellt, welche in der Praxis
für Verunsicherung gesorgt hatten. Der Entwurf stellt nunmehr sicher, dass der Verkauf
oder auch die unentgeltliche Übertragung einer PV-Anlage durch einen Unternehmer(
der kein Kleinunternehmer ist) an einen Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung
im Ganzen darstellen wird. Wenn der Erwerber die Kleinunternehmerregelung in Anspruch
nehmen möchte, muss er folglich die Regelungen zur Vorsteuerberichtigung im Auge
behalten.

## Betreiber von Altanlagen im Nachteil

In der Vergangenheit haben viele Betreiber von PV-Anlagen auf die umsatzsteuerliche
Kleinunternehmerregelung verzichtet, weil es für sie wirtschaftlicher war, bei der
Anschaffung den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Folglich mussten sie privat verbrauchten
Strom der Wertabgabenbesteuerung unterwerfen. Die in Abzug gebrachte Vorsteuer wurde
so nachgelagert ausgeglichen. Daran ändert sich auch nach dem 31.12.2022 nichts.

Unternehmer, die ab 2023 eine PV-Anlage erwerben, können aufgrund des Nullsteuersatzes
hingegen keine Vorsteuer in Abzug bringen. Das BMF-Entwurfsschreiben stellt klar,
dass daher kein Ausgleich eines Vorsteuerabzugs erforderlich ist und folglich anders
als bislang bei der privaten Stromentnahme keine unentgeltlichen Wertabgabe zu versteuern
ist. Neuanlagen-Betreiber generieren somit einen wirtschaftlichen Vorteil.

## Entnahme nur unter bestimmten Voraussetzungen

Der Wunsch, Altanlagen aus dem Unternehmensvermögen zu entnehmen und im Privatvermögen
zu nutzen, dürfte mithin steigen. Die Entnahme einer Altanlage ist zwar steuerbar,
soll aber unter den übrigen Voraussetzungen (nur) mit dem Nullsteuersatz besteuert
werden.

Dies ist systematisch nicht zu beanstanden. Jedoch sieht das Entwurfsschreiben eine
gravierende Einschränkung vor. So soll die Entnahme nur möglich sein, wenn mindestens
90 % des erzeugten Stroms für nichtunternehmerische Zwecke verwendet wird. Aus Sicht
des DStV fehlt es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage! Er fordert daher, auf
die 90 %‑Grenze zu verzichten. Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung hier
nachbessert und auch Betreibern von Altanlagen steuerliche Entlastungsmöglichkeiten
bietet.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_
