# BMJ-Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau: DStV-Forderung hat hohe Priorität

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/bmj-verbaendeabfrage-zum-buerokratieabbau-dstv-forderung-hat-hohe-prioritaet/
- Veröffentlicht: 2023-04-20T04:30:36+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 20.04.2023

Das BMJ hat die Ergebnisse der Umfrage unter Verbänden zum Bürokratieabbau veröffentlicht.
In dem Bericht sind die Einzelvorschläge kategorisiert und priorisiert dargestellt.
Einer DStV-Forderung wurde besonders hohe Priorität zugewiesen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte im Februar 2023 an der Umfrage
des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zum Bürokratieabbau teilgenommen und neun
wesentliche, für kleine und mittlere Kanzleien zentrale Forderungen adressiert (
vgl. [DStV-Info vom 23.02.2023](https://www.dstv.de/dstv-adressiert-vorschlaege-zum-buerokratieabbau-an-das-bmj/)).
Nun hat das BMJ die umfangreichen Auswertungen des Statistischen Bundesamts veröffentlicht.

## Sechs DStV-Vorschläge für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen geeignet

Um zu identifizieren, welche Vorschläge das größte Entlastungspotenzial aufweisen,
hat das Statistische Bundesamt 442 Vorschläge von 57 Verbänden in einem Folgeprozess
aufbereitet, 5 Kategorien zugeordnet und priorisiert. Sechs DStV-Themen wurden der
Kategorie 1 „Potenziell geeignet für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts
oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz („BEG IV“)“ zugewiesen. Die Vorschläge
in dieser Kategorie zeichnen sich dadurch aus, dass ein klarer Bezug zu einer bestehenden
Rechtsnorm und ein konkreter Lösungsansatz durch Rechtsetzung erkennbar sind. Hier
im Überblick die Priorisierung der DStV-Vorschläge in Kategorie 1:

 * Anhebung der steuerlichen Buchführungsgrenzen und Anhebung der Grenze für die
   Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer (Rang 3)
 * Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (Rang 27)
 * Erklärungspflichten für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer vereinfachen (Rang
   42)
 * Klarstellungen zu den Vertretungsbefugnissen im Kug-Verfahren (Rang 43)
 * Weiterentwicklung des Verfahrens bei der Einfuhrumsatzsteuer (Rang 46)
 * Verzicht auf Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen (Rang 89)

## DStV-Vorschlag zu Buchführungsgrenzen: besonders hohe Priorität

Besonders erfreulich ist die Einstufung des DStV-Vorschlags zur Anhebung der steuerlichen
Buchführungsgrenzen auf 1.000.000 Euro Jahresumsatz bzw. 100.000 Euro Jahresgewinn
bei gleichzeitiger Anhebung der Grenze für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer
auf 1.000.000 Euro Jahresumsatz. Diesem wurde vom Statistischen Bundesamt mit der
Erfassung unter „Rang 3“ in Kategorie 1 eine besonders hohe Priorität zugewiesen.
Bereits seit Jahren setzt sich der DStV für die Anhebung dieser Grenzen ein, um 
Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen. Es bleibt abzuwarten,
ob eine Umsetzung nun in greifbare Nähe rückt. Der DStV wird sich hierfür weiter
einsetzen.

Die DStV-Forderung zur Umsatzsteuer findet sich auch in aktuellen steuerpolitischen
Forderungen wieder: Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat jüngst in einem Antrag
zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Bürokratieabbau ([BT-Drs. 20/6408](https://dserver.bundestag.de/btd/20/064/2006408.pdf))
eine deutliche Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung auf 1.500.000 Euro 
angeregt.

## Kategorisierung der weiteren DStV-Vorschläge

Die drei weiteren DStV-Forderungen wurden den Kategorien 2, 4 und 5 zugeordnet: 
Der DStV-Vorschlag zur Einführung einer Bagatellgrenze für Korrekturrechnungen beim
Kurzarbeitergeld wurde innerhalb der Kategorie 2 „Prüferfordernis, ob mit entsprechender
gesetzlicher Regelung oder mit einer untergesetzlichen Maßnahme die Rahmenbedingungen
für Verfahrensverbesserungen geschaffen werden können“ mit Rang 12 priorisiert. 
Unter Kategorie 4 „Weitergabe der Vorschläge an außerhalb der Bundesregierung zuständige
Stelle zur Prüfung (z. B. Bundesländer, EU, Selbstverwaltungsorganisationen)“ wurde
der DStV-Vorschlag zur EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern von
aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung („SAFE“)“ erfasst. In die Kategorie
5 „Weiterentwicklung von Werkzeugen und Methoden der besseren Rechtsetzung“ hat 
die DStV-Anregung zur Weiterentwicklung der „One in, one out“-Regelung hin zu einem„
One in, two out“-Prinzip Eingang gefunden. Die Vorschläge der Kategorien 4 und 5
wurden nicht priorisiert.

Der vollständige Bericht ist auf der [Homepage des BMJ](https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.html)
veröffentlicht.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_
