# BMJV plant Modernisierung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften

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- Veröffentlicht: 2021-01-12T08:27:34+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 11.01.2021

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Entwurf
für ein Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden
Berufsausübungsgesellschaften vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist es, den Berufsangehörigen
eine möglichst umfassende gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die wesentlichen Vorschläge
des Referentenentwurfs.

Vorgesehen sind unter anderem weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen
für alle Berufsausübungsgesellschaften sowie Erleichterungen bei der interprofessionellen
Zusammenarbeit. Umgesetzt werden soll insbesondere der im anwaltlichen Gesellschaftsrecht
bestehende Handlungsbedarf, der aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
zum Gesellschafterkreis und zu den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen
Berufsausübungsgesellschaften besteht. Konkret geht es um die Umsetzung einer Entscheidung
zur Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Rechtsanwälten und Patentanwälten (vgl.
BVerfG, Beschluss vom 14.01.2014, Az. 1 BvR 2998/11, Stbg. 2014, S. 182 ff.) sowie
von Rechtsanwälten mit Ärzten oder Apothekern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.01.2016,
Az. 1 BvL 6/13, Stbg. 2016, S. 136 ff.). Hier hat das Gericht eine Liberalisierung
gefordert.

Aus Sicht des DStV ist es grundsätzlich positiv zu bewerten, dass der Gesetzgeber
sich zum Ziel gesetzt hat, mit Blick auf diese Rechtsprechung sowohl den rechts-
als auch den steuerberatenden Berufen die gebotene gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit
zu gewähren. Gleichzeitig sollen im Berufsrecht weitgehend einheitliche Regelungen
für die Berufsausübungsgesellschaften und deren Anerkennung geschaffen werden, um
die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern. Außerdem soll künftig als
Anknüpfungspunkt der berufsrechtlichen Regulierung nicht mehr allein die einzelnen
Berufsangehörigen sein, sondern auch die rechtliche Einheit, in der diese ihren 
Beruf ausüben.

Der DStV begrüßt mit seiner [Stellungnahme R12/2020 vom 07.12.2020](https://www.dstv.de/interessenvertretung/beruf/stellungnahmen-beruf/r-12-20)
die Vorschläge als Schritt in die richtige Richtung. Er hatte bereits in seiner 
[Stellungnahme R09/2019 vom 09.10.2019](https://www.dstv.de/interessenvertretung/beruf/stellungnahmen-beruf/r-04-2019)
zum Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften
vom August 2019 auf zahlreiche Aspekte hingewiesen, die bei einer gesetzlichen Umsetzung
von Bedeutung sind. Positiv ist: Die Hinweise und Anmerkungen des DStV haben im 
Wesentlichen auch Eingang in den nun vorliegenden Referentenentwurf gefunden. Der
DStV wird das Gesetzgebungsverfahren auch weiterhin aufmerksam begleiten.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V._

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bmjv-plant-modernisierung-des-rechts-der-berufsausuebungsgesellschaften-43211?pk_campaign=feed&pk_kwd=bmjv-plant-modernisierung-des-rechts-der-berufsausuebungsgesellschaften)
