# BMWi verlängert Innovationsprämie für E-Autos bis Ende 2022

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- Veröffentlicht: 2021-12-13T10:29:07+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWi, Pressemitteilung vom 13.12.2021

**Habeck: „Danach richten wir die Förderung noch stärker auf Klimaschutz aus“**

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck will den Umstieg auf saubere
Mobilität vorantreiben. Dazu verlängert das Ministerium die aktuelle Innovationsprämie
für Elektrofahrzeuge zunächst um ein Jahr und richtet danach die Förderung deutlich
stärker auf Klimaschutz aus. So sollen von 2023 an nur noch Elektrofahrzeuge gefördert
werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser soll über
den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden.
Die Arbeiten an diesem neuen Förderdesign wurden gleich mit dem Start der neuen 
Bundesregierung aufgenommen.

„Wir werden in Zukunft bei der Förderung ehrgeiziger, um der Elektromobilität weiteren
Schub zu verleihen und den Klimaschutz zu stärken. Dazu werden wir die Förderung
neu ausrichten“, sagte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck. „
Bis zu der Neuaufstellung sichern wir aber Kontinuität und verlängern die derzeitige
Innovationsprämie bis Ende 2022“, so Habeck weiter. Die hierfür notwendige Änderung
der Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge ist in der Bundesregierung abgestimmt.
Sie wird zum Jahresende im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 
2022 in Kraft.

Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen erhalten
im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-In-Hybride werden mit maximal
6.750 Euro gefördert. Aber 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen.

Den Text der zunächst für das Jahr 2022 geltenden Förderrichtlinie finden Sie zeitnah
auf [www.bmwi.de](https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html). Die Veröffentlichung
im Bundesanzeiger folgt zum Jahresende und ist dann [hier](https://www.bundesanzeiger.de/)
abrufbar.

_Quelle: BMWi_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaft/bmwi-verlaengert-innovationspraemie-fuer-e-autos-bis-ende-2022-70027)
