# BMWK baut Förderung zur Dekarbonisierung von Unternehmen aus: Verbesserte und erweiterte Förderangebote für kleine Unternehmen

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- Veröffentlicht: 2023-05-01T07:05:06+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWK, Pressemitteilung vom 01.05.2023

Heute tritt die aktuelle Novelle zu „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft. Das bestehende Förderangebot der EEW wird ausgebaut,
insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen optimiert und um ein zusätzliches
Modul erweitert. Mit dem neuen Modul können kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
bürokratiearm eine Förderung für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf elektrische
Prozesse beantragen. Wichtig sind zudem die Ergänzung von Geothermie als neuer Fördergegenstand
und die Ausweitung des erfolgreichen „Förderwettbewerbs“ der EEW.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck erklärt dazu:

> Die Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe ist von zentraler Bedeutung, wenn
> wir bis zum Jahr 2045 in Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen wollen.
> Denn allein die Industrie steht für rund 24 Prozent aller Treibhausgasemissionen.
> Um diese zu senken, brauchen wir Investitionen der Unternehmen in Energie- und
> Ressourceneffizienz sowie in den Umstieg auf klimaneutrale Prozesswärme. Daher
> unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer mit diesem Förderprogramm. Wir
> wollen die Dekarbonisierung der Prozesswärme weiter beschleunigen und so helfen,
> den Verbrauch fossiler Brennstoffe schneller zu reduzieren. Kleine Unternehmen
> und der Mittelstand spielen eine wichtige Rolle für eine klimaneutrale Wirtschaft
> und deswegen nehmen wir sie mit diesem Förderprogramm besonders in den Blick.

Seit Einführung 2019 hat sich die EEW mit mittlerweile über 17.000 Anträgen pro 
Jahr als sehr erfolgreiches Förderprogramm etabliert und wird von kleinen, mittleren
und großen Unternehmen gleichermaßen in Anspruch genommen.

Zu den wesentlichsten Neuerungen der Förderrichtlinie im Bereich Zuschuss und Kredit
zählen:

 * Einführung eines neuen, bürokratiearmen Moduls 6: Umstellung von Produktionsanlagen
   von Gas, Öl oder Kohle auf Strom in kleinen Unternehmen
 * Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme in Modul
   4
 * neue Förderung von Geothermieanlagen zur Prozesswärmebereitstellung in Modul 
   2
 * Erhöhung der Förderung für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte in den Modulen
   1 bis 4
 * Einführung eines Bonus bei der Förderung von Transformationskonzepten für Teilnehmende
   an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (
   IEEKN)

> Das neue Modul 6 der EEW Förderung bietet gerade für kleine Unternehmen einen 
> starken Anreiz, fossile Energien durch Strom zu ersetzen. Mit attraktiven Förderkonditionen
> und einem schlanken Verfahren unterstützen wir kleine Unternehmen bei der klimafreundlichen
> Transformation.
> Torsten Safarik Präsident BAFA

Die KfW stellt Kredite mit Tilgungszuschüssen für ambitionierte Vorhaben bereit,
die ohne eine Förderung von den Unternehmen nicht umgesetzt werden könnten.

> Für das Erreichen der Klimaziele spielt die Transformation des energieintensiven
> Industriesektors eine zentrale Rolle. Die Umstellung von fossilen auf erneuerbare
> Energieträger ist das Gebot der Stunde. Mit der neuen verbesserten Förderung ist
> es für die Unternehmen jetzt noch einfacher, maßgeschneiderte Lösungen für eine
> optimale Energie- und Ressourceneffizienz ihrer Prozesse zu finanzieren.
> Katharina Herrmann, Vorstandsmitglied der KfW

Im Vergleich zur „Zuschuss und Kredit“-Variante werden im Förderwettbewerb in einem
wettbewerblichen Verfahren die zugelassenen Projektanträge entsprechend ihrer Fördereffizienz
gefördert: Je geringer die Förderkosten für eine eingesparte Tonne CO2, desto besser
ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer
Wettbewerbsrunde zu gehören.

Im Bereich Förderwettbewerb der Richtlinie gibt es folgende Änderungen:

 * Erhöhung der Maximalförderung von 10 auf 15 Millionen Euro pro Vorhaben
 * Erhöhung des Rundenbudgets von 20 auf 40 Millionen Euro pro Runde
 * Anpassung der Wettbewerbsregeln, um einen Wettbewerb auch bei dem erhöhten Budget
   sicher zu stellen und die Erfolgschancen zu erhöhen
 * Erhöhung der Rundenanzahl von vier auf sechs pro Jahr zu festen und damit besser
   planbaren Terminen
 * Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme

> Die Vorteile im Förderwettbewerb liegen vor allem darin, dass der Zuschuss beihilfefrei
> ist und die Förderquote höher als im Schwesterprogramm Modul 4 liegen kann. Mit
> der deutlichen Ausweitung sowohl bei Förderbudget als auch bei der maximalen Förderhöhe
> wird die Attraktivität des Förderwettbewerbs gesteigert und es sollen noch mehr
> ambitionierte Projekte mit hohem Förderbedarf bei gleichzeitig guter Fördereffizienz
> angereizt werden.
> Peter Dortans, Geschäftsführer bei der VDI/VDE-IT

Förderanträge entsprechend der neuen EEW-Richtlinien können ab dem 1. Mai beim BAFA
für die Zuschussvariante und der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss
gestellt werden. Anträge für Transformationskonzepte und den Förderwettbewerb können
beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.

_Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz_
