# BMWK zur Bewertung des Expertenrats zu Sofortprogrammen Gebäude und Verkehr

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- Veröffentlicht: 2022-08-26T05:12:14+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWK, Pressemitteilung vom 25.08.2022

## Habeck: „Expertenrat unterstreicht Dringlichkeit beim Klimaschutz – Klimaschutzsofortprogramm muss noch im September beschlossen werden“

Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) hat am 25.08.2022 seinen Prüfbericht zu dem
von BMWK und BMWSB am 13.07.2022 vorgelegten Sofortprogramm Gebäude und dem von 
BMDV vorgelegten Sofortprogramm Verkehr veröffentlicht.

**Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck:**
 „Die Klimakrise
ist in ihren Auswirkungen schon jetzt in ihrer Dringlichkeit deutlich zu spüren.
Sie braucht nun schnellstmöglich Antworten. Das unterstreicht der Expertenrat eindrücklich.
Wir sind in der Pflicht, noch im September das Klimaschutzsofortprogramm zu beschließen.
Dabei müssen alle Sektoren ihren Beitrag leisten, sonst werden wir die Klimaziele
nicht erreichen. Dabei geht es nicht um abstrakte Zahlen, sondern darum, dass wir
die Grundlage für ein Leben in Freiheit und Wohlstand bewahren.“

Der ERK hat nach dem Klimaschutzgesetz die Aufgabe, die von den Ressorts vorgelegten
Sofortprogramme zu prüfen und zu bewerten. Am 13. Juli 2022 haben sowohl das Bundesverkehrsministerium
für den Verkehrssektor wie auch das Bundeswirtschafts und -klimaschutz- als auch
das Bundesbauministerium für den Gebäudesektor Sofortprogramme vorgelegt. Die Vorlage
der Sofortprogramme war gemäß Klimaschutzgesetz erforderlich, weil diese Sektoren
die festgelegten Jahresemissionsmengen überschritten hatten. So hatte der Gebäudesektor
die im Klimaschutzgesetz festgelegte Jahresemissionsmenge im Jahr 2021 um gut 2 
Mio. t CO2-Äq. überschritten. Der Verkehrssektor hatte die Jahresemissionsmenge 
für 2021 um 3 Mio. t CO2-Äq überschritten.

Der Expertenrat betonte in seiner Stellungnahme zu beiden Sofortprogrammen die Dringlichkeit
von Handlungen, um die Klimaziele zu erreichen. Mit Blick auf den Gebäudebereich
bestätigte der Expertenrat, dass das Sofortprogramm einen substanziellen Beitrag
zur Minderung der Emissionen im Gebäudesektor leisten wird. Die Experten betonten
jedoch zugleich, dass gewisse Unsicherheiten bei der Zielerreichung bestehen und
daher die vorgesehenen Maßnahmen im Gebäudebereich noch weiter konkretisiert und
die Voraussetzungen für eine schnelle und ambitionierte Umsetzung geschaffen werden
müssen. Dazu sei u.a. eine ausreichende Finanzierung bis 2030 sicherzustellen.

Zu dem vom federführenden BMDV vorgelegten Sofortprogramm für den Verkehrssektor
hat der ERK ebenfalls Stellung genommen. Hier betont der ERK, dass das vom BMDV 
vorgeschlagene Sofortprogramm den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes an ein Sofortprogramm
nicht gerecht wird. So sei mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht sichergestellt,
dass die jährlichen Emissionsbudgets des Klimaschutzgesetzes für den Verkehr in 
den kommenden Jahren eingehalten werden. Die Bundesregierung müsse daher bei der
nun anstehenden Ausarbeitung des Klimaschutzsofortprogramms im Verkehrssektor mit
wirksamen zusätzlichen Maßnahmen substantiell nachlegen, um den Verkehrssektor wieder
auf Kurs für das 2030-Sektorziel zu bringen.

Das BMWK wird die Ergebnisse des ERK-Prüfberichts in die derzeit laufenden Abstimmungen
zum Entwurf des umfassenden Klimaschutzsofortprogramms einbringen. Ziel ist es die
Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zeitnah abzuschließen und bis Ende September
zu einer politischen Einigung über die Maßnahmen zu kommen.

_Quelle: BMWK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bmwk-zur-bewertung-des-expertenrats-zu-sofortprogrammen-gebaeude-und-verkehr-83859)
