# Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum unzulässig

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- Veröffentlicht: 2022-03-11T05:39:07+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

VG Frankfurt, Pressemitteilung vom 10.03.2022 zum Urteil 7 K 201/20 vom 10.03.2022(
nrkr)

Mit am 10.03.2022 verkündetem Urteil hat die für das Kommunalrecht zuständige 7.
Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main entschieden, dass das Bürgerbegehren
für bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt am Main, das zu der Durchführung eines Bürgerentscheids
führen sollte, nicht zulässig ist.

Geklagt hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Bezahlbarer Wohnraum in Frankfurt
am Main“, weil die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main bereits im Februar
2020 in ihrem Beschluss das Bürgerbegehren als unzulässig erachtet hatte und damit
keinen Bürgerentscheid durchführen wollte.

Diesen Beschluss hat das Gericht nunmehr als rechtmäßig erachtet.

Damit ist die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main nicht verpflichtet,
einen Bürgerentscheid durchzuführen.

Zur Begründung führte die Kammer im Wesentlichen aus, dass die Formulierungen und
Fragestellungen in dem Text des Bürgerbegehrens nicht hinreichend bestimmt seien,
zum Beispiel sei es nicht klar formuliert, was mittlere und geringe Einkommen bedeuteten.
Die Bürger wüssten nicht, ob und in welchen Einkommensklassen sie sich wiederfinden
können. Damit bestehe die Gefahr, dass die unterschreibenden Bürger verschiedene
Vorstellungen von dem Inhalt der Petition hätten.

Mit dem Begehren nach einer rückwirkenden Mietsenkung würde darüber hinaus in die
gesellschaftsrechtlichen Verträge der ABG Frankfurt eingegriffen, was rechtlich 
zumindest problematisch sei. Es sei nicht klar, wie diese Rückwirkung rechtlich 
ausgestaltet werden sollte.

Auch der in der Begründung zum Bürgerbegehren erwähnte Kostendeckungsvorschlag sei
zu pauschal und hätte einer näheren Ausdifferenzierung bedurft.
 Bei der Abfertigung
der Pressemitteilung lagen die Urteilsgründe noch nicht vor.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung
Rechtsmittel an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen.

_Quelle: VG Frankfurt_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/buergerbegehren-fuer-bezahlbaren-wohnraum-unzulaessig-75033)
