# Buggy blockiert Briefkasten – Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Sturz?

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- Veröffentlicht: 2022-04-29T10:46:57+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

LG Koblenz, Pressemitteilung vom 29.04.2022 zum Urteil 4 O 213/21 vom 16.03.2022(
nrkr)

Kann Schmerzensgeld verlangen, wer dabei stürzt, dass er einen Kinderwagen beiseiteschiebt,
um an seinen Briefkasten zu gelangen? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht 
Koblenz beschäftigt.

## Der Sachverhalt

Die Klägerin und die Beklagte zu 1. haben von der Beklagten zu 2. jeweils eine Wohnung
in einem Mehrfamilienhaus in Bad Neuenahr-Ahrweiler angemietet. Zur Hauseingangstür
gelangt man über einen etwa 4 m² großen Treppenabsatz, über dem die Briefkästen 
der Hausbewohner angebracht sind. Die Beklagte zu 1. stellte auf diesem Treppenabsatz
regelmäßig einen Kinderwagen ab.

Die Klägerin behauptete, sie habe am 06.02.2020 den Buggy zur Seite schieben müssen,
um an ihren Briefkasten zu gelangen. Dabei sei sie mit dem Ärmel am Griff des Kinderwagens
hängen geblieben und gegen die Hauswand gestürzt, wobei sie sich eine Verletzung
an der Schulter zugezogen habe.

Die Klägerin vertrat im Prozess die Auffassung, die Beklagte zu 1. habe den Kinderwagen
dort nicht abstellen dürfen und dadurch die Verletzung fahrlässig verursacht; die
Beklagte zu 2. habe das als ihre Vermieterin verhindern müssen. Zusammen seien sie
wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht verantwortlich und schuldeten
ihr daher ein Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro.

Die Beklagten lehnten die Zahlung ab. Sie meinten, der Treppenabsatz sei groß genug,
um dort einen Kinderwagen abzustellen. Außerdem bestritten sie den von der Klägerin
behaupteten Hergang.

## Die Entscheidung

Das Landgericht Koblenz hat die Klage abgewiesen. Es stelle keinen Verstoß gegen
die Verkehrssicherungspflicht dar, wenn der Kinderwagen auf dem Treppenabsatz vor
den Briefkästen abgestellt worden sei.

Ein allgemeines Verbot, andere zu gefährden, gebe es nicht. Es könne nicht jeder
erdenklichen Gefahr vorbeugend begegnet werden. Sicherheitsmaßnahmen, die jede Schädigung
ausschließen, seien im praktischen Leben nicht erreichbar. Rechtlich geboten – so
das Gericht weiter – seien vielmehr nur „die Maßnahmen, die ein umsichtiger und 
verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend
hält, um andere vor Schäden zu bewahren“.

Dagegen sei hier nicht verstoßen worden. Das Abstellen eines Kinderwagens vor einer
Briefkastenanlage begründe nicht die naheliegende Möglichkeit, dass jemand dadurch
zu Schaden komme. Es müsse vernünftigerweise nicht damit gerechnet werden, dass 
sich jemand beim Umstellen eines kleinen Kinderwagens verletze. Auf dem Treppenabsatz
sei ausreichend Platz, um den Buggy gefahrlos beiseiteschieben zu können.

Weiter erklärte das Gericht, die Klägerin habe den von ihr behaupteten Hergang außerdem
nicht beweisen können. Da sie den Anspruch stelle, müsse sie auch Beweise vorlegen.
Es gebe aber keine Zeugen für den Vorfall. Eine Vernehmung der Klägerin selbst hielt
das Gericht im konkreten Fall für kein zulässiges Beweismittel.

## Hinweis zur Rechtslage

**Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch**

**§ 823 Schadensersatzpflicht**

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit,
das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist
dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) (…)

**§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags**

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch
der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache 
dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen
und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache
ruhenden Lasten zu tragen.

(2) (…)

**§ 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis**

(1) (…)

(2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die
Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.

_Quelle: LG Koblenz_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/buggy-blockiert-briefkasten-anspruch-auf-schmerzensgeld-bei-einem-sturz-77591)
