# Bund-Länder-Digitalgipfel: Bund und Länder beschließen verstärkte Zusammenarbeit

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- Veröffentlicht: 2023-03-30T05:11:13+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMJ, Pressemitteilung vom 30.03.2023

Am 30. März 2023 fand im Bundesministerium der Justiz der Bund-Länder Digitalgipfel
statt. Dabei haben sich Bund und Länder in einer Gipfelerklärung verständigt, die
Digitalisierung der Justiz gemeinsam zu beschleunigen. Es wurde ein verbesserter
Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern vereinbart sowie Schwerpunkte für
die Digitalisierungsinitiative der Justiz beschlossen.

**Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:** „Die Digitalisierung unseres
Landes ist eine Mammut-Aufgabe – sie wird nur gelingen, wenn wir unsere Kräfte bündeln.
Genau dazu haben sich Bund und Länder heute getroffen. Uns verbindet der Ehrgeiz,
dass wir mehr Tempo bei der Digitalisierung der Justiz aufnehmen wollen. Der Bund
unterstützt dazu die Länder in den kommenden Jahren mit bis zu 200 Millionen Euro
für digitale Projekte – heute haben wir vereinbart, wie wir die Digitalisierungsinitiative
für die Justiz jetzt erfolgreich starten. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen
aus den Ländern für die gute und konstruktive Beratung heute. Gemeinsam sind wir
auf einem guten Weg.“

**Die Berliner Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Dr. Lena Kreck
erklärt: **„Die Digitalisierung der Justiz ist eine der zentralen Aufgaben, um die
Justiz zukunftsfähig zu machen. Wichtig ist eine diskriminierungs- und barrierefreie
Ausgestaltung, die den Zugang zum Recht niedrigschwellig für alle Bürgerinnen und
Bürgern ermöglicht.“

Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich, Koordinator der unionsgeführten
Länder, erklärt: ″Ziel war es, ein neues Miteinander von Bund und Ländern bei der
Digitalisierung zu finden. Dafür muss der frühzeitige Informationsaustausch und 
die Zusammenarbeit erheblich verbessert werden. Hier sind wir heute einen guten 
Schritt vorangekommen. Diese Digitalisierungsinitiative allein reicht aber nicht,
um die Ankündigungen des Koalitionsvertrags zu erfüllen. Dort hatte die Bundesregierung
vorgesehen, den Pakt für den Rechtsstaat fortzuschreiben und um einen Digitalpakt
zu erweitern. Die Forderung nach einem Pakt für den Rechtsstaat und einem Digitalpakt
mit einer angemessenen Beteiligung des Bundes an den von ihm verursachten Kosten
bleibt.“

**Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina, Koordinatorin der A-Länder, erklärt:**„
Bei der gemeinschaftlichen Ausgestaltung der Digitalisierung der Justiz sind wir
ein großes Stück vorangekommen. Es freut mich, dass der Bund sich in den intensiven
Gesprächen auf die Länder zubewegt hat. Wir konnten ein gemeinsames Verständnis 
und eine gemeinsame Verständigung erzielen, damit die 200 Millionen Euro der Digitalisierungsinitiative
priorisiert, passgenau und zum größten Nutzen eingesetzt werden. Außerdem haben 
wir klare Arbeitsstrukturen vereinbart. Gleichzeitig haben die Länder noch einmal
daran erinnert, dass der Koalitionsvertrag des Bundes die Verstetigung des Paktes
für den Rechtsstaat und die Erweiterung um einen richtigen Digitalpakt vorsieht.“

Der Bund-Länder Digitalgipfel fand auf Einladung von Bundesjustizminister Dr. Marco
Buschmann und der Berliner Justizsenatorin, Dr. Lena Kreck, statt. Mit dem Gipfel
rücken Bund und Länder das Thema Digitalisierung der Justiz noch stärker in das 
Zentrum der politischen Arbeit.

Während des Gipfels wurden Kernbereiche für eine digitale Justiz identifiziert und
Wege besprochen, wie die gegenseitige Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern optimiert
werden kann. Insbesondere soll bei Gesetzgebungsvorhaben mit Bezug zur Digitalisierung
der gegenseitige Informationsaustausch verbessert werden. Darüber hinaus wurde über
die Digitalisierungsinitiative für die Justiz gesprochen. Der Bund beabsichtigt,
großen Entwicklungsverbünden der Länder, wie etwas zum gemeinsamen Fachverfahren(
GeFa), beizutreten und sich finanziell zu beteiligen.

**Die Beschlüsse sind in eine Gipfelerklärung geflossen. Dieser liegen nachstehende
gemeinsame Ziele zu Grunde:**

 * Die Justiz soll weiterhin mit hoher Qualität arbeiten und eine hohe Akzeptanz
   in der Gesellschaft genießen.
 * Die Justiz soll der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden–
   jetzt und in Zukunft.
 * Dabei sollen immer die Menschen- und Grundrechte gewahrt und die notwendigen 
   Datenschutzbestimmungen und IT-Sicherheitsstandards eingehalten werden.

**Zudem haben sich Bund und Länder auf folgende Punkte verständigt:**

 * Priorisierung: Um schneller voranzukommen, verständigen sich Bund und Länder 
   darauf zu prüfen, welche Projekte vorrangig angegangen werden könnten. Denkbar
   wären Projekte zur Digitalen Infrastruktur zur Verbesserung des digitalen Daten-
   und Informationsaustausches, wie zum Beispiel die Weiterentwicklung der elektronischen
   Akte. Oder auch Projekte zur Digitalisierung von Arbeitsprozessen und zur Vermeidung
   von Medienbrüchen innerhalb der Justiz und bei der Verbesserung des Zugangs zum
   Recht.
 * Verbesserte Zusammenarbeit: Der Bund-Länder-Digitalgipfel wird künftig mindestens
   einmal pro Jahr im Zusammenhang mit der Justizministerinnen- und Justizministerkonferenz
   stattfinden. Gestärkt werden auch Prozesse in bestehenden Gremien der Bund-Länder-
   Kommission für Informationstechnik in der Justiz: Verantwortlichkeiten für die
   Umsetzung von Themen sollen künftig konkret zugeteilt werden.
 * Umsetzung der Digitalisierungsinitiative für die Justiz: Die verfügbaren Mittel
   der Digitalisierungsinitiative sollen nun zügig eingesetzt werden. Es ist vorgesehen,
   dass diese schwerpunktmäßig für den Beitritt des Bundes zu den großen Entwicklungsprojekten
   der Länder wie der Modernisierung des Grundbuchverfahrens, der Entwicklung eines
   bundesweiten Registerfachverfahrens und des bundeseinheitlichen gemeinsamen Fachverfahrens
   verwenden werden sollen. Weitere Projekte der Länder kann der E-Justice-Rat vorschlagen.
   Außerdem werden Machbarkeitsstudien für weitere wichtige Vorhaben wie die Einrichtung
   einer Justizcloud, Bildung weiterer IT-Standards für die Justiz sowie die Einrichtung
   eines Justizportals für Onlinedienstleistungen der Justiz erstellt.

Die Gipfelerklärung finden Sie [hier](https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/230330_Digitalgipfel_Gemeinsame_Erklaerung.html?nn=6705022).

_Quelle: BMJ_
