# Bund und Länder greifen den vom Hochwasser betroffenen Regionen unter die Arme

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- Published: 2021-08-18T12:41:16+02:00
- Author: Thomas Stuppy

BMF, Pressemitteilung vom 18.08.2021

Das Bundeskabinett hat heute die von den Bundesministern der Finanzen und des Innern,
für Bau und Heimat vorgelegte Formulierungshilfe für die Errichtung eines Sondervermögens„
Aufbauhilfe 2021“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021) beschlossen.
Damit setzt der Bund seine entschlossene Hilfe zur Unterstützung der von Hochwasser
und Starkregen besonders betroffenen Regionen fort. Das Sondervermögen stellt Mittel
zur Finanzierung erforderlicher Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte, Unternehmen
und andere Einrichtungen sowie zur Wiederherstellung der vom Starkregen und Hochwasser
zerstörten Infrastruktur bereit.

> “Mit dem Aufbauhilfefonds stehen Bund und Länder zu ihrem Wort und greifen den
> betroffenen Regionen finanziell kräftig unter die Arme. Die schnelle Beseitigung
> der Schäden und der Wiederaufbau der Infrastruktur haben jetzt oberste Priorität!
> Das ist ein immenser Kraftakt angesichts der Zerstörungen in den von Starkregen
> und Hochwasser betroffenen Regionen. Bund und Länder nehmen 30 Milliarden Euro
> in die Hand, um den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, den geschädigten
> Unternehmen und anderen Einrichtungen beim Wiederaufbau zu helfen. Das ist gelebte
> Solidarität. Mit vereinten Kräften stemmen wir das!”
> Bundesfinanzminister Olaf Scholz

> “Mit dem heute von uns auf den Weg gebrachten Aufbauhilfegesetz löst der Bund 
> seine Versprechen ein – schnelle und massive finanzielle Hilfe, bauplanungsrechtliche
> Erleichterungen und die rechtlichen Grundlagen für die notwendige Einführung des
> Cell Broadcasting. Gemeinsam mit den Ländern packen wir den Aufbau an – entschlossen
> zu helfen, wo immer unsere Hilfe gebraucht wird.”
> Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer

## Bund setzt entschlossene Hilfe fort

Die Bundesregierung hat schnell auf die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe reagiert.
Bereits am 21. Juli 2021 wurde durch die Bundesregierung beschlossen, sich hälftig
an den Soforthilfen der betroffenen Länder zu beteiligen. Die Soforthilfen dienen
der Überbrückung von Notlagen bei Bürgerinnen und Bürgern sowie in Wirtschaft und
Kommunen. Konkret wird sich der Bund an den bewilligten Soforthilfen der Länder 
zunächst in Höhe von 400 Mio. Euro beteiligen. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung
wurde vom Bund und den betroffenen Ländern am 30. Juli 2021 gezeichnet.

## Nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“

In den kommenden Jahren sind erhebliche finanzielle Anstrengungen erforderlich, 
um die Schäden bei betroffenen Privathaushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen(
Vereine, Stiftungen etc.) sowie der Infrastruktur von Bund, Ländern und Gemeinden
zu beseitigen bzw. die zerstörte Infrastruktur wiederaufzubauen.

Dazu haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder auf die Errichtung eines nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen
des Bundes verständigt. Die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfe
setzt dies um.

Das Sondervermögen wird mit Mitteln des Bundes in Höhe von bis zu 30 Mrd. Euro ausgestattet.
Darin enthalten sind Ausgaben für den Wiederaufbau der Infrastruktur des Bundes 
in Höhe von 2 Mrd. Euro. Diese werden vom Bund alleine getragen. Die Wiederaufbaumaßnahmen
der Länder in Höhe von 28 Mrd. Euro werden solidarisch jeweils zur Hälfte von Bund
und Ländern finanziert.

Der Bund wird in einer ersten Tranche aus dem Bundeshaushalt 2021 Mittel in Höhe
von 16 Mrd. Euro dem Sondervermögen zuführen. Ab dem Jahr 2022 erfolgen die Zuweisungen
des Bundes dann bedarfsgerecht nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes. Damit sichert
der Bund die Liquidität des Sondervermögens und sorgt dafür, dass ausreichend Mittel
zur Verfügung stehen. Die Finanzierungsbeteiligung der Länder erfolgt über eine 
Anpassung der vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre.

Zudem soll durch eine Änderung des Baugesetzbuchs die befristete Errichtung mobiler
baulicher Anlagen zur Wohnnutzung für Betroffene von Hochwasserkatastrophen sowie
mobiler Infrastruktureinrichtungen (z. B. Rathaus, Schule, Kindertagesstätte) in
von Hochwasserkatastrophen betroffenen Gemeinden bauplanungsrechtlich erleichtert
werden.

## Schnelle Hilfen zur Beseitigung der durch das Hochwasser entstandenen Schäden

Für die Errichtung des Fonds besteht dringender Handlungsbedarf. Das Gesetzgebungsverfahren
soll sehr kurzfristig abgeschlossen werden. Mit dem Gesetz wird die Bundesregierung
zudem ermächtigt, im Einvernehmen mit den Ländern eine Verordnung zu erlassen, in
der die Aufteilung der Mittel für den Wiederaufbau auf die betroffenen Länder und
die Ermittlung einheitlicher Förderungsgrundsätze festzulegen sind.

Bei der Verteilung der Mittel auf Bund, Länder und Gemeinden sowie bei der Gewährung
der Hilfen werden die unterschiedlichen Schadensbelastungen der Betroffenen berücksichtigt.

_Quelle: BMF_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bund-und-laender-greifen-den-vom-hochwasser-betroffenen-regionen-unter-die-arme-60605)
