# Bundesfinanzhof arbeitet jetzt papierlos

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- Published: 2022-09-15T08:20:00+02:00
- Author: Thomas Stuppy

BFH, Pressemitteilung Nr. 36/22 vom 15.09.2022

Seit dem 01.09.2022 arbeiten sämtliche Senate des Bundesfinanzhofs (BFH) mit der
elektronischen Gerichtsakte. Nachdem bereits seit einiger Zeit der Verwaltungsbereich
des BFH seine Vorgänge ausschließlich elektronisch erledigt, werden nunmehr auch
im gesamten Rechtsprechungsbereich keine Papierakten mehr geführt.

Die verbindliche Einführung der führenden elektronischen Gerichtsakte erfolgt damit
für den BFH als einem der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes deutlich vor dem
gesetzlich vorgegebenen Termin. Danach muss die elektronische Gerichtsakte bis zum
01.01.2026 in allen Gerichtszweigen bundesweit verbindlich eingeführt werden. Die
vorzeitige Einführung war zur Vermeidung von Medienbrüchen sinnvoll, weil die Prozessbevollmächtigten
mit dem Bundesfinanzhof seit dem 01.01.2022 (Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte) bzw.
ab dem 01.01.2023 (Steuerberaterinnen/Steuerberater) nur noch elektronisch kommunizieren
dürfen.

Der Einführung war eine umfangreiche Vorbereitungs- und Pilotierungsphase vorausgegangen.
Beginnend ab Juli 2021 wurden dann nach und nach alle elf Senate des Bundesfinanzhofs
mitsamt der Gerichtsgeschäftsstelle in die elektronische Arbeitsweise überführt.
Zugleich wurde die Kommunikation mit den Prozessbeteiligten vom bisherigen Postversand
größtenteils auf die elektronische Übersendung umgestellt.

Die elektronische Gerichtsakte ermöglicht eine durchgängige digitale Bearbeitung
vom Eingang eines Schriftstücks bis zur Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung.

_Quelle: Bundesfinanzhof_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/bundesfinanzhof-arbeitet-jetzt-papierlos-84946)
