# Bundeskabinett beschleunigt naturverträglichen Windkraft-Ausbau deutlich

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- Veröffentlicht: 2022-06-15T11:32:04+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWK, Pressemitteilung vom 15.06.2022

Das Bundeskabinett hat am 15.06.2022 Entwürfe des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung
des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
beschlossen. Die gesetzlichen Anpassungen werden den naturverträglichen Ausbau von
Windenergie in Zukunft deutlich beschleunigen. Sie setzen das Zwei-Prozent-Flächenziel
aus dem Koalitionsvertrag und die Eckpunkte „Beschleunigung des naturverträglichen
Ausbaus der Windenergie an Land“ um, welche das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium
Anfang April vorgestellt haben.

Bundeswirtschaftsminister Habeck: „Gemeinsam mit allen Bundesländern bringen wir
den Ausbau der Windenergie nach vorne. Mit dem Gesetz legen wir fest, welches Bundesland
in Zukunft wie viel Fläche für den Ausbau der Windenergie bereitstellt. Das Gesamtziel
für Deutschland ist zwei Prozent. Wir teilen das regional fair auf, berücksichtigen
dabei die Windbedingungen, den Natur- und Artenschutz und die räumlichen Ordnungen.
Es bleibt Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen. Eine
Verhinderungsplanung aber schließen wir aus.“

Bundesbauministerin Geywitz: „Wir stellen die planerische Steuerung von Windenergieanlagen
auf eine Positivplanung um. Voraussetzung für die Zulassung von Windenergieanlagen
ist eine vorhergehende Planung, entweder im Regional- oder im Flächennutzungsplan.
In diesen Planungen werden alle öffentlichen und privaten Belange, die für oder 
gegen die Anlagen sprechen, berücksichtigt. Auch landesgesetzliche Mindestabstände
bleiben weiter möglich. Sie dürfen aber der Erreichung der Flächenziele in den einzelnen
Ländern nicht entgegenstehen. Die Verfehlung der Flächenziele zu bestimmten Stichtagen
wird künftig aber Folgen für die Planungen der Länder haben. Damit dies nicht passiert,
vereinfachen und beschleunigen wir die Planungsverfahren.“

Bundesumweltministerin Lemke: „Die Klimakrise und das Artenaussterben sind die beiden
großen ökologischen Krisen, die wir jetzt gemeinsam und gleichzeitig angehen müssen.
Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen wir straffere, schnellere
und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie. Gleichzeitig wahren 
wir hohe ökologische Schutzstandards und unterstützen gefährdete Arten langfristig
durch ein neues Artenhilfsprogramm. Wir bringen also zwei Ziele zusammen.“

Der Ausbau der Windenergie ist entscheidend, um sowohl die Unabhängigkeit von fossilen
Importen zu stärken als auch die Klimaziele zu erreichen. Der Entwurf des EEG 2023
hebt deshalb die Ausbaupfade für die Windenergie an Land deutlich an. Damit ausreichend
Flächen für Windenergie an Land zur Verfügung stehen, sind mittel- bis langfristig
etwa zwei Prozent der Bundesfläche nötig. Dieses Ziel wurde im Koalitionsvertrag
verankert. Derzeit sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie 
an Land ausgewiesen. Nur 0,5 Prozent sind tatsächlich verfügbar.

Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an
Land verpflichtet die Bundesländer bis Ende des Jahres 2032, einen Anteil von 1,8
bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung 
zu stellen. Die Stadtstaaten müssen 0,5 Prozent ihrer Landesflächen ausweisen. Die
Verteilung berücksichtigt unterschiedliche Voraussetzungen der Bundesländer. Das
Gesetz sieht ein Zwischenziel von 1,4 Prozent für Ende 2026 vor.

Die Zulassung von Windenergieanlagen wird im Baugesetzbuch auf eine Positivplanung
umgestellt. Dies bedeutet, dass Windenergieanlagen künftig in dafür eigens planerisch
ausgewiesenen Gebieten privilegiert zulässig sind. Voraussetzung ist, dass die Länder
die Flächenziele zum jeweiligen Stichtag erreichen. Werden sie dagegen verfehlt,
lebt die Privilegierung im gesamten Außenbereich wieder auf, bis die Flächenziele
erreicht sind. Durch diese Umstellung auf eine Positivplanung werden die Planungsverfahren
vereinfacht und beschleunigt.

Neu konzipiert wird auch die Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, die pauschale
gesetzliche Mindestabstandsregelungen der Länder erlaubt: Die Bundesländer müssen
dabei sicherstellen, dass sie trotz dieser Abstandsregelungen die Flächenziele erreichen
und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten. Tun sie dies nicht, werden
die landesgesetzlichen Abstandsregeln nicht angewandt.

Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird rechtlich sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete
in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können. Gleichzeitig
werden Schutzzonen für bedrohte Arten definiert und hohe ökologische Standards garantiert.

Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen,
werden für die artenschutzrechtliche Prüfung bundeseinheitliche Standards gesetzt.
Für die Signifikanzprüfung wird eine Liste von kollisionsgefährdeten Brutvogelarten
festgelegt. Hinzu kommen gestaffelte, artspezifische und brutplatzbezogene Abstandsvorgaben
mit einem Tabubereich und Prüfbereichen.

Zur Erleichterung der Ausnahmeerteilung wird zunächst klargestellt, dass der Betrieb
von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen
Sicherheit dient. Die Alternativenprüfung und die artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung
werden vereinfacht. Für das Repowering von Windenergieanlagen an Land werden artenschutzbezogene
Vorgaben in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen und dort weiter präzisiert.

Das Bundesamt für Naturschutz bekommt den Auftrag, nationale Artenhilfsprogramme
aufzustellen, mit denen insbesondere die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien
betroffenen Arten unterstützt werden sollen. Zur Finanzierung dieser Programme sollen
auch Anlagenbetreiber beitragen.

_Quelle: BMWK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bundeskabinett-beschleunigt-naturvertraeglichen-windkraft-ausbau-deutlich-79856)
