# Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung

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- Published: 2022-12-01T05:32:44+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BMWK, Pressemitteilung vom 30.11.2022

**Deutschland wird das Einwanderungsrecht grundlegend modernisieren**

Die Bundesregierung hat am 30.11.2022 im Kabinett Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung
aus Drittstaaten beschlossen. Damit setzt sie ein starkes Signal für die Zukunft
der deutschen Wirtschaft und des deutschen Arbeitsmarkts. Die Bundesregierung ebnet
den Weg für das modernste Einwanderungsrecht, das Deutschland je hatte.

Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser: „Wir nutzen jetzt die 
Chance, ein modernes Einwanderungsrecht zu schaffen, damit ausländische Fachkräfte
leichter nach Deutschland kommen können. Das ist dringend notwendig. Die Corona-
Krise hat die Personalnot in vielen Bereichen von der Industrie über das Handwerk
bis zur Pflege massiv verschärft. Wir wollen, dass Fachkräfte schnell nach Deutschland
kommen und durchstarten können. Bürokratische Hürden wollen wir aus dem Weg räumen.
Wenn Menschen Berufserfahrung oder persönliches Potenzial mitbringen, werden wir
es ihnen ermöglichen, sich in Deutschland weiter zu qualifizieren und auf unserem
Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.“

Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: „Trotz der aktuellen Krisen
sind unsere Wirtschaft und der Arbeitsmarkt stabil. Doch unser wirtschaftlicher 
Wohlstand entscheidet sich nicht nur an der Frage, wie wir eine nachhaltige und 
bezahlbare Energieversorgung sicherstellen, sondern auch daran, wie wir auf den 
Fachkräftemangel antworten. Schon heute fehlen vielen Unternehmen und Betrieben 
Arbeitskräfte, so dass die Fachkräftesicherung für sie zur Existenzfrage geworden
ist. Der Fachkräftemangel darf aber nicht dauerhaft zur Wachstumsbremse werden. 
Deshalb setzen wir schon jetzt auf mehr Aus- und Weiterbildung, eine höhere Frauenerwerbstätigkeit
und flexible Übergänge in die Rente. Doch ohne Zuwanderung aus dem Ausland werden
wir die Lücke bei den Arbeits- und Fachkräften nicht schließen können. Mit dem neuen
Fachkräfteeinwanderungsgesetz sorgen wir deshalb für den nötigen Fortschritt bei
der Fachkräftesicherung. Im Wettbewerb um Talente und helfende Hände bieten wir 
neue, und vor allem einfachere Wege, um in Deutschland zu arbeiten. Unser Ziel ist
es, das modernste Einwanderungsrecht in Europa zu schaffen. Und zwar so, dass alle
davon profitieren – die Menschen, die schon in Deutschland leben und die, die neu
zu uns kommen.“

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock: „Fachkräfteeinwanderung ist ein abstrakter
Begriff – aber für mich persönlich ist er überhaupt nicht abstrakt. Ich verbinde
damit viele Gesichter von jungen, gut ausgebildeten Menschen, die ich auf meinen
Auslandsreisen getroffen habe. Viele von ihnen hoffen darauf, sich in Deutschland
beruflich weiterentwickeln zu können. Damit diese Hoffnungen Wirklichkeit werden
können, muss Deutschland bei der Fachkräfteeinwanderung vorankommen.“

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Der steigende Fach-
und Arbeitskräftemangel in vielen Branchen ist für die wirtschaftliche Entwicklung
in Deutschland ein akutes Hemmnis. Auch die notwendige Transformation zu mehr Klimaschutz
und Nachhaltigkeit verlangt von uns, dass wir die Erwerbsmigration erheblich steigern.
Mit den Eckpunkten setzen wir ein starkes Zeichen für mehr Fachkräfteeinwanderung.
Wir wollen das Einwanderungsrecht deutlich öffnen. Und wir wollen die administrativen
Verfahren transparenter gestalten, digitalisieren und beschleunigen. Denn klar ist:
Wir konkurrieren mit anderen Ländern weltweit um Fachkräfte. Wir müssen ihnen deshalb
ein attraktives Angebot machen. Dazu gehört auch, die Einwanderung familienfreundlicher
zu gestalten.“
 Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger:„
Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen. Wir brauchen dringend
mehr kluge Köpfe und zupackende Hände auch aus dem Ausland für Wachstum und Wohlstand.
Heute gehen wir einen großen Schritt in Richtung eines modernen Einwanderungsrechts
für Deutschland. Wir vereinfachen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Fachkräfte
mit Abschluss und Berufserfahrung können künftig auch ohne Anerkennungsverfahren
einreisen. Die Möglichkeiten für Anerkennungsverfahren nach der Einreise erweitern
wir und bieten hierfür Anreize. Und wir wollen gemeinsam mit den Ländern und Kammern
die Anerkennung beschleunigen und vereinfachen. Wir werden zudem die Bildungsmigration
stärken, indem wir es noch attraktiver machen, für die Aufnahme einer Berufsausbildung
oder eines Studiums nach Deutschland zu kommen und auch nach dem Abschluss hier 
zu bleiben.“ Die Einwanderung zu Erwerbszwecken wird künftig auf drei Säulen ruhen.
Die Fachkräftesäule soll es Menschen aus Drittstaaten mit einem deutschen oder einem
in Deutschland anerkannten Abschluss ermöglichen, in allen qualifizierten Beschäftigungen
zu arbeiten. Die Blaue Karte EU mit ihren günstigen Bedingungen für Familiennachzug,
einen unbefristeten Aufenthalt und den Jobwechsel sollen künftig noch mehr Fachkräfte
mit Hochschulabschluss erhalten können. Zudem soll die Bildungsmigration gestärkt
werden, indem es noch attraktiver gemacht wird, für die Aufnahme einer Berufsausbildung
oder eines Studiums nach Deutschland zu kommen und hier zu bleiben.

Mit der Erfahrungssäule soll künftig ein ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss
und Berufserfahrung in dem angestrebten (nicht-reglementierten) Beruf für einen 
Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit ausreichen. Die formale Anerkennung des ausländischen
Berufsabschlusses wird in diesen Fällen nicht erforderlich sein. Jedoch ist eine
Gehaltsschwelle einzuhalten oder es muss eine Tarifbindung vorliegen. Hierdurch 
werden faire Arbeitsbedingungen sichergestellt.

Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Fachkräfte aus Drittstaaten anders als 
bisher erst nach der Einreise die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses
einleiten und nebenher bereits eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Grundlage
soll eine mit dem Arbeitgeber abgeschlossene Anerkennungspartnerschaft sein. Dies
bietet sowohl Vorteile für die Arbeitgeber, die schneller eine qualifizierte Fachkraft
beschäftigen können, als auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre
Arbeit in Deutschland aufnehmen und das Anerkennungsverfahren hier nachholen können.
Insbesondere haben sie so die Perspektive, frühzeitig Berufserfahrung in Deutschland
zu sammeln, ihre Deutschkenntnisse vor Ort auszubauen und sich dauerhaft als qualifizierte
Beschäftigte im Betrieb und am Arbeitsmarkt zu etablieren.

Die Potenzialsäule richtet sich an qualifizierte Drittstaatsangehörige, die noch
keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. Mit der Chancenkarte sollen sie einen
Aufenthaltstitel für bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche erhalten können, der bereits
zu Probe- beziehungsweise Nebenbeschäftigungen berechtigt. Dieser soll auf Basis
eines Punktesystems erteilt werden. Zu den Auswahlkriterien sollen insbesondere 
die Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und das Alter
gehören.

Die Bundesregierung plant zudem, eine Möglichkeit für kurzzeitig befristete Beschäftigungen
im Rahmen von Kontingenten zu schaffen. Dies soll ohne spezielle Qualifikationsanforderungen
zulässig sein, der Schutz der Beschäftigten wird durch Tarifverträge und eine Sozialversicherungspflicht
sichergestellt. Beschäftigungen ohne Anforderungen an die Qualifikation werden zudem
weiterhin aufgrund der sogenannten Westbalkanregelung zulässig sein.

Auch die Rahmenbedingungen der Erwerbsmigration sollen verbessert werden. Hierzu
gehören beispielsweise die Digitalisierung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren,
die Stärkung der Werbung für Deutschland als attraktives, innovatives und vielfältiges
Einwanderungsland sowie der weitere Ausbau der Sprachförderung im In- und Ausland.
Damit sich nicht nur die Fachkräfte, sondern auch ihre Familien in Deutschland willkommen
fühlen und bleiben, wird die Einwanderung familienfreundlicher gestaltet.

Weitere Einzelheiten finden Sie in den Eckpunkten zur Fachkräfteeinwanderung ([hier](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-fachkr%C3%A4fteeinwanderung.html))
sowie in der Kurzzusammenfassung der Eckpunkte ([hier](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-fachkr%C3%A4fteeinwanderung-zusammenfassung.html)).

_Quelle: BMWK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bundeskabinett-beschliesst-eckpunkte-zur-fachkraefteeinwanderung-90634)
