# Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

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- Published: 2022-07-14T06:05:05+02:00
- Author: Thomas Stuppy

BMFSFJ, Pressemitteilung vom 13.07.2022

**Junge Menschen und alleinerziehende Mütter und Väter bei ihrem Start in eine selbstbestimmte
Zukunft unterstützen**

Das Bundeskabinett hat am 13.07.2022 den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten
Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe
beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist, junge Menschen, die in einer Einrichtung
der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben, sowie alleinerziehende
Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und
Jugendhilfe betreut werden, finanziell zu entlasten.

Bisher mussten jungen Menschen sowie alleinerziehende Mütter und Väter bis zu 25
Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt
abgeben. Mit der Abschaffung der Kostenheranziehung sollen diese jungen Menschen
stärker motiviert werden, Ausbildungen oder andere Jobs zu beginnen.

> „Gerade junge Menschen, die nicht bei ihrer eigenen Familie, sondern in Pflegefamilien
> oder Einrichtungenaufwachsen, brauchen unsere Unterstützung auf dem Weg in die
> Selbständigkeit. Sie haben besondere Herausforderungen zu meistern. Mit dem Gesetz
> möchten wir ihre Chancen verbessern, unabhängig zu werden und sich eine eigene
> selbstbestimmte Zukunft aufzubauen. Auch alleinerziehende Mütter und Väter, die
> Unterstützung für das Leben mit ihrem Kind benötigen, möchte ich mit dem Gesetzentwurf
> entlasten. Alleine die Verantwortung für sich und ein Kind zu tragen, kann in 
> schwierigen Lebenssituationen sehr herausfordernd sein. Haben diese Mütter und
> Väter trotzdem die Kraft, einem Job nachzugehen, sollten sie das Einkommen für
> sich und ihr Kind verwenden können, um mit der Zeit selbständig und unabhängig
> zu werden.“
> Bundesfamilienministerin Lisa Paus

Die Befassung von Bundesrat und Bundestag ist für den Herbst/Winter 2022 geplant.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

_Quelle: BMFSFJ_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bundeskabinett-beschliesst-gesetzentwurf-zur-abschaffung-der-kostenheranziehung-von-jungen-menschen-in-der-kinder-und-jugendhilfe-81521)
