# Bundeskabinett verabschiedet Sorgfaltspflichtengesetz

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- Veröffentlicht: 2021-03-03T15:33:41+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWi, Pressemitteilung vom 03.03.2021

Das Bundeskabinett hat am 03.03.2021 den Entwurf eines „Gesetzes über die unternehmerischen
Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ beschlossen. Das sog. Sorgfaltspflichtengesetz
schafft Rechtsklarheit für die Wirtschaft und stärkt die Einhaltung von Menschenrechten
durch Unternehmen.

> „Das Lieferkettengesetz kommt noch in dieser Legislatur und ist ein Durchbruch
> für die Stärkung der Menschenrechte. Wir regeln per Gesetz klar, welche Verantwortung
> Unternehmen für die Bedingungen auch bei ihren Zulieferern tragen. Es geht um 
> Menschenrechte und um menschenwürdige Arbeit. Das ist ein klares Signal an all
> jene Unternehmen, die schon heute ihre Lieferketten prüfen und menschenwürdige
> Arbeit sicherstellen. Ihnen stärken wir den Rücken. Denn Fairness darf nicht länger
> ein Wettbewerbsnachteil sein. Es ist aber auch ein klares Signal an jene Firmen,
> die bisher Menschenrechte gegen ihre wirtschaftlichen Interessen abgewogen haben.
> Damit ist nun Schluss. Vor allem ist es ein Erfolg für die Menschen, die weltweit
> unter unwürdigen, gefährlichen, manchmal tödlichen Bedingungen arbeiten. Unser
> Gesetz wird ihnen mehr Rechte geben.“
> Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil

> „Der weltweite Schutz und die Förderung der Menschenrechte sind mir wichtig. Gerade
> deshalb habe ich mich in den vergangenen Monaten beharrlich dafür eingesetzt, 
> dass wir einen Gesetzesentwurf entwickeln, der klar und praxistauglich ist, in
> der Umsetzung funktioniert und damit die Situation der Betroffenen auch tatsächlich
> verbessern kann. Mit einer Abstufung der Sorgfaltspflichten entsprechend den Einflussmöglichkeiten
> der Unternehmen stellen wir sicher, dass wir nichts verlangen, was von den Unternehmen
> am Ende gar nicht durchsetzbar ist. Und wir fokussieren uns auf größere Unternehmen,
> kleine und mittlere Unternehmen sind ausdrücklich nicht erfasst. Wir gehen mit
> diesem Gesetzentwurf voran und können damit auch für die europäische Regulierung
> wichtige Impulse setzen, insbesondere auch das für die Wirtschaft Machbare aufzeigen.“
> Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

> „Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben in Würde – das gilt nicht nur für Deutschland
> sondern weltweit! Kein Kind soll auf den Kakao- oder Baumwollplantagen für unseren
> Wohlstand schuften müssen. Deswegen umfasst das Gesetz die gesamte Lieferkette–
> vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Das Gesetz wird so Wirkung erzielen und
> es ist gleichzeitig mit Augenmaß: Die Verantwortung der Unternehmen ist entlang
> der Lieferkette abgestuft und es gibt Übergangsfristen. Dabei berücksichtigen 
> wir besonders die Interessen der Mittelständler. Und besonders wichtig war mir,
> das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit wirksam umzusetzen.“
> Bundesentwicklungsminister Gerd Müller

Konkret sieht die Einigung folgende Regelungen vor:

 * **Ziel:** Durch das Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer
   bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug
   auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Umsetzung 
   der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besser nachzukommen.
 * **Unternehmensgröße:** Das Gesetz gilt ab 2023 verbindlich für große Unternehmen
   mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland (ca. 600 Unternehmen), und 
   ab 2024 dann für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland(
   ca. 2.900 Unternehmen).
 * **Besserer Schutz der Menschenrechte und Rechtsicherheit für Unternehmen:** Durch
   das Gesetz sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe
   verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die 
   Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Umsetzung der menschenrechtlichen
   Sorgfaltspflichten besser nachzukommen. Dadurch sollen zum einen die Rechte der
   von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt,
   zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und 
   fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden.
 * **Umfang der Verantwortung in der Lieferkette:** Die Verantwortung der Unternehmen
   erstreckt sich auf die gesamte Lieferkette, wobei die Unternehmensverantwortung
   nach dem Grad der Einflussmöglichkeit abgestuft ist. Die Elemente menschenrechtlicher
   Sorgfalt gelten zunächst für die Unternehmen selbst, sowie für unmittelbare Zulieferer.
   Menschenrechtsrisiken bei mittelbaren Zulieferern, das heißt in den tieferen 
   Gliedern der Lieferkette, müssen analysiert und adressiert werden, wenn Unternehmen
   darüber substantiiert Kenntnis erlangen.
 * **Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Zivilgesellschaft werden gestärkt:**
   Im Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes ist der Umweltschutz erfasst, soweit
   Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zudem werden umweltbezogene
   Pflichten etabliert, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor
   den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische
   Schadstoffe ergeben. Der Gesetzentwurf ist damit ein wichtiger Schritt und ein
   Signal für die Stärkung von Umweltschutz in Lieferketten. Wir werden uns dafür
   einsetzen, auf dieser Basis sowie auf Basis der Ratsschlussfolgerungen zu „Menschenrechten
   und menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten“ (Ratsdokument 12945/20)
   die umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im Rahmen kommender Gesetzgebungsprozesse
   auf EU-Ebene europaeinheitlich zu stärken. Künftig können Betroffene sich vor
   deutschen Gerichten von Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften vertreten
   lassen und sie zur Prozessführung ermächtigen, wenn sie sich durch einen Verstoß
   gegen die unternehmerische Sorgfaltspflicht in überragend wichtigen Rechtspositionen
   verletzt sehen (Prozessstandschaft).
 * **Basis für gemeinsames internationales Verständnis für Sorgfaltspflicht:** Das
   Lieferkettengesetz schafft die Grundlage für ein gemeinsames internationales 
   Verständnis der Sorgfaltspflicht. Es wird dazu beitragen, die rechtlichen Anforderungen
   an die unternehmerische Sorgfaltspflicht zu harmonisieren und die Debatte um 
   eine EU-Gesetzgebung prägen.
 * **Erstmals umfangreiche behördliche Kontrolle: **Für die Durchsetzung der gesetzlichen
   Anforderungen wird eine Kontrollbehörde sorgen. Das Bundesamt für Wirtschaft 
   und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekommt hierfür ein Mandat, die Wirtschaft mit konkreten
   Informationen für die Umsetzung zu unterstützen und gleichzeitig Kontrollinstanz
   zu sein. Sie wird entsprechend mit personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet.
   Die Behörde kann bei Verstößen geeignete Buß- und Zwangsgelder verhängen. Der
   Bußgeldrahmen reicht bei schweren Verstößen bis zu Prozent des weltweiten Konzernumsatzes.
   Je nach Art des Verstoßes kann das Unternehmen ab einer Geldbuße von 175.000 
   Euro von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

_Quelle: BMWi_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bundeskabinett-verabschiedet-sorgfaltspflichtengesetz-46734?pk_campaign=feed&pk_kwd=bundeskabinett-verabschiedet-sorgfaltspflichtengesetz)
