# Bundesrat äußert sich zu E-Government-Gesetz

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- Veröffentlicht: 2021-04-15T10:45:19+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.04.2021

Auf den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung 
des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors ([19/27442](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927442.pdf))
geht der Bundesrat in einer Stellungnahme ein, die die Bundesregierung als Unterrichtung(
[19/28408](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928408.pdf)) vorgelegt hat.
Darin begrüßt das Gremium grundsätzlich das Engagement der Bundesregierung für eine
Strategie der offenen Daten in der Verwaltung. Zugleich kritisiert der Bundesrat,
dass in dem Entwurf Angaben zum Erfüllungsaufwand der Länder fehlten. Er weist außerdem
darauf hin, dass der Entwurf auch für Daten gelte, die bisher unter Landesrecht 
fallen. „Mit der angestrebten Normierung durch den Bund würden gesetzgeberische 
Zuständigkeit und finanzielle Verantwortung auseinanderfallen.“ Der Bund solle Mehrbelastungen
und Einnahmeausfälle der Länder mit einer entsprechenden Anpassung der Umsatzsteuerfestbeträge
kompensieren.

Die Bundesregierung entgegnet unter Verweis auf das Grundgesetz, dass Bund und Länder,
wenn sie für den Vollzug von Bundesgesetzen zuständig sind, die damit einhergehenden
Ausgaben grundsätzlich jeweils mit ihren Haushaltsmitteln zu finanzieren haben. „
Kostenfolgen, die einen Anspruch der Länder auf eine Neufestsetzung der Umsatzsteueranteile
begründen könnten, sind hier nicht ersichtlich.“

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 493/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bundesrat-aeussert-sich-zu-e-government-gesetz-50080?pk_campaign=feed&pk_kwd=bundesrat-aeussert-sich-zu-e-government-gesetz)
