# Bundesrat: Mehr Hinzuverdienst für Frührentner

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- Published: 2022-12-16T14:50:05+01:00
- Author: Thomas Stuppy

Bundesregierung, Mitteilung vom 16.12.2022

**Ab 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten.
Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen deutlich angehoben. Außerdem wird
die Digitalisierung von Meldeverfahren den Bürokratieaufwand für Arbeitnehmer und
Arbeitgeber verringern. Der Bundesrat hat das Gesetz gebilligt.**

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten
bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert.
Frührentner können dann beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente 
gekürzt wird. „Wir schaffen die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten
ab. Schon während der letzten beiden Corona-Jahre lag die Hinzuverdienstgrenze deutlich
höher als zuvor. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht und ermöglichen nun dauerhaft,
den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten“, so Bundesarbeitsminister
Hubertus Heil.

Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich
ausgeweitet. „Das ist ein wichtiges Signal für erwerbsgeminderte Menschen, denen
wir damit eine Brücke in den Arbeitsmarkt bauen“, so Heil.

## Digitalisierung von Meldeverfahren

Ein Großteil der Regelungen des Gesetzes betrifft die Digitalisierung von Meldeverfahren.
So wird zum Beispiel die Vorlage des Sozialversicherungsausweises nicht mehr erforderlich
sein, da ein Abruf der Versicherungsnummer bei der Rentenversicherung durch die 
Arbeitgeber ermöglicht wird. Ziel ist die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger,
der Sozialversicherungsträger sowie der Wirtschaft von Bürokratie- und Verwaltungsaufwand.

## Erweiterungen in der Künstlersozialversicherung

Im Künstlersozialversicherungsgesetz wird für Berufsanfänger die Möglichkeit erweitert,
sich bei erstmaliger Aufnahme einer selbständigen künstlerischen oder publizistischen
Tätigkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
befreien zu lassen.

Außerdem wird es Künstlerinnen und Künstlern künftig dauerhaft möglich sein, sich
mit nicht-künstlerischer Tätigkeit etwas hinzuzuverdienen. Die vorgesehene Regelung
knüpft an den Schwerpunkt der Tätigkeit an und löst die pandemiebedingt befristet
erhöhten Zuverdienstregelungen ab.

_Quelle: Bundesregierung_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bundesrat-mehr-hinzuverdienst-fuer-fruehrentner-91988)
