# Bundesregierung ändert Pfandbriefgesetz

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- Veröffentlicht: 2021-02-26T05:48:23+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.02.2021

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ([19/26927](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926927.pdf))
zur Umsetzung der sog. Covered-Bonds-Richtlinie der EU vorgelegt. Die Umsetzung 
der Richtlinie 2019/2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die
öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen soll durch Änderungen des
Pfandbriefgesetzes vollzogen werden. Der Bezeichnungsschutz, der sich bislang nur
auf die Bezeichnung „Pfandbrief“ bezog, soll ausgeweitet werden, um die neuen Bezeichnungen„
Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ und „Europäische gedeckte Schuldverschreibung(
Premium)“ zu schützen. Alle Pfandbriefe können künftig unter erster Bezeichnung 
vertrieben werden, während die Bezeichnung mit Premium-Zusatz nur für Hypothekenpfandbriefe,
Öffentliche Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe verwendet werden darf, die sowohl
die Vorgaben der Covered-Bonds-Richtlinie als auch weitere qualifizierten Voraussetzungen
erfüllen.

Zudem führt die Bundesregierung eine gesetzliche Fälligkeitsverschiebung ein, um
Liquiditätsengpässen entgegenzuwirken, die für den Zeitraum bis zur Verwertung der
Deckungswerte drohen können.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 250/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bundesregierung-aendert-pfandbriefgesetz-46436?pk_campaign=feed&pk_kwd=bundesregierung-aendert-pfandbriefgesetz)
