# Bundesregierung beschließt Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen

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- Veröffentlicht: 2022-04-08T12:39:22+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMF/BMWK, Mitteilung vom 08.04.2022

Infolge des russischen Angriffskrieges ist die aktuelle wirtschaftliche Situation
vieler Unternehmen von großer Unsicherheit geprägt. Die von der Staatengemeinschaft
ergriffenen Sanktionen treffen die russische Wirtschaft hart, aber wirken sich auch
auf die Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Bundesfinanzminister Christian
Lindner und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck haben daher
am 08.04.2022 ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt
werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind. Der
Befristete Krisenrahmen, den die Europäische Kommission am 23. März 2022 beschlossen
hatte, bietet – vorbehaltlich noch erforderlicher beihilferechtlicher Genehmigungen–
die notwendige Grundlage für staatliche Hilfen, um die betroffenen Unternehmen bei
der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen.

In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig 
Liquidität sicherzustellen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb Unternehmen 
und Branchen primär mit Liquiditätshilfen. Diese umfassen:

 * Ein KfW-Kreditprogramm, um kurzfristig die Liquidität der Unternehmen zu sichern.
   Unternehmen aller Größenklassen erhalten Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten
   Krediten. Das Programm wird ein Volumen von ca. bis zu 7 Mrd. Euro umfassen.
 * Zudem sollen einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen
   bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für von dem Ukraine-Krieg nachweislich
   betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken
   und das Großbürgschaftsprogramm.

Es gilt darüber hinaus, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass sich die wirtschaftliche
Lage der Unternehmen verschlechtert. Um für ein solches Szenario gewappnet zu sein
und dann besondere Härten zielgerichtet abfedern und existenzbedrohende Situationen
für einzelne Unternehmen vermeiden zu können, bereitet die Bundesregierung ergänzende
Maßnahmen vor:

 * Ein Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs
   für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng
   umgrenzten Kostenzuschusses.
 * Ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete
   Unternehmen. Hierfür erarbeitet die Bundesregierung standardisierte Kriterien,
   um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien
   der KfW zu gewähren. Für diese Maßnahme ist ein Kreditvolumen von insgesamt bis
   zu 100 Mrd. Euro vorgesehen.
 * Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Als Option zur Stabilisierung 
   von besonders relevanten Unternehmen prüft die Bundesregierung außerdem den gezielten
   Einsatz von Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Soweit Einzelfälle betroffen sind,
   lässt sich dies zunächst technisch über Zuweisungsgeschäfte der KfW abbilden.

Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Säulen erfolgt jetzt zügig und in enger Abstimmung
beider Häuser.

_Quelle: BMF_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaft/bundesregierung-beschliesst-schutzschild-fuer-vom-krieg-betroffene-unternehmen-76716)
