# Bundesregierung legt Mindestlohnerhöhungsgesetz vor

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- Veröffentlicht: 2022-04-20T05:59:34+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.04.2022

Die Bundesregierung will den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden
Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro
erhöhen. Hierfür hat sie den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes ([20/1408](https://dserver.bundestag.de/btd/20/014/2001408.pdf))
vorgelegt. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit
von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen
Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden.
Zugleich will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen
Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre
Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen
unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte
Beschäftigung gesetzlich geregelt.

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll nach dem Willen
der Bundesregierung von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden. Damit
will sie eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
mit geringem Arbeitsentgelt erreichen. Durch die Regelungen zur Anhebung des Mindestlohns
entstünden für die öffentliche Hand zusätzliche Kosten durch erforderliche Anhebungen
von Löhnen und Gehältern von geschätzt rund 4,41 Millionen Euro im Jahr 2022 und
von rund 14,9 Millionen Euro pro Jahr ab dem Jahr 2023, schreibt die Bundesregierung.
Soweit durch das Gesetz eine Anhebung der Arbeitsentgelte erforderlich werde, komme
es bei den betroffenen Arbeitgebern zu höheren Lohnkosten von geschätzt rund 1,63
Milliarden Euro im Jahr 2022 und zu geschätzt rund 5,63 Milliarden Euro im Jahr 
2023. Als Folge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns könnten sich zudem bei
vollständiger Überwälzung der Lohn- und Gehaltssteigerungen die Preise für Güter
und Dienstleistungen moderat erhöhen. Eine Quantifizierung dieses Effekts sei jedoch
nicht möglich.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 179/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bundesregierung-legt-mindestlohnerhoehungsgesetz-vor-77065)
