# Bundesregierung legt Wohngeld-Plus-Gesetz vor

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- Veröffentlicht: 2022-11-03T11:40:47+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.11.2022

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz will die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2023 Haushalte
mit niedrigeren Einkommen stärker bei steigenden Wohnkosten unterstützen. Einen 
entsprechenden Gesetzentwurf ([20/4230](https://dserver.bundestag.de/btd/20/042/2004230.pdf))
von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bringt die Bundesregierung am 09.11.2022,
ohne vorherige Aussprache ein. Die Vorlage soll direkt an den Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren federführenden Beratung überwiesen
werden. Am 10.11.2022, will der Bundestag über die bisher umfangreichste Reform 
des Wohngeldes abstimmen.

Sie soll drei Komponenten enthalten: Erstens die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente,
die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung
eingehen soll. Zweitens soll durch die Einführung einer Klimakomponente ein Zuschlag
auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung
erfolgen. Damit könnten laut Bundesregierung strukturelle Mieterhöhungen im Wohngeld
aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand oberhalb
der bisherigen Höchstbeträge berücksichtigt werden. Drittens soll die Wohngeldformel
angepasst werden. Danach sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut
einen Wohngeldanspruch erhalten statt bisher rund 600.000 Haushalte. Zudem soll 
sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370
Euro pro Monat erhöhen.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 616/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bundesregierung-legt-wohngeld-plus-gesetz-vor-88305)
