# Bundestag beschließt Elterngeldreform

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- Veröffentlicht: 2021-02-01T10:41:55+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMFSFJ, Mitteilung vom 29.01.2021

Mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzliche Frühchen-Monate, weniger Bürokratie: Millionen
Eltern werden künftig von besseren Regelungen beim Elterngeld profitieren. Der Bundestag
hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 29.01.2021 verabschiedet.

Das Elterngeld wird noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr
Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen. So werden
Eltern unterstützt, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren. Das “[Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-bundeselterngeld--und-elternzeitgesetzes/147674)”
ist am 29. Januar vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen worden. Die Regelungen
sollen zum 1. September 2021 in Kraft treten.

> “Das Elterngeld ist die bekannteste und beliebteste Familienleistung Deutschlands.
> Mit der Reform passen wir es noch genauer an die Bedürfnisse der Eltern an und
> machen es ihnen leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren
> Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen.
> Wir unterstützen sie darin, sich Beruf und Familie partnerschaftlich aufzuteilen,
> wenn sie das wollen. Und wir machen ihnen das Leben ein Stück einfacher – durch
> bessere Regelungen und weniger Bürokratie.
> Dank der zügigen und sehr konstruktiven Beratungen im Bundestag sind sogar noch
> einige Verbesserungen hinzugekommen, zum Beispiel durch die Ausweitung der Frühchen-
> Monate. Auch in der Europäischen Union (EU) liegen wir mit unserer Elternzeit 
> und dem Elterngeld im Vergleich weit vorn und übertreffen sogar EU-Standards. 
> Dabei geht es um ein wichtiges Zeichen: Wir sehen, was Familien aktuell leisten.
> Und wir stehen ihnen zur Seite. Mit einer Politik, die die Interessen und Bedürfnisse
> der Familien in den Mittelpunkt stellt. Und die verlässlich ist, gerade in der
> Krise.”
> Bundesfamilienministerin Franziska Giffey

### Zudem wird der Partnerschaftsbonus flexibler und Eltern sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Das erspart Eltern, Elterngeldstellen und Betrieben jede Menge Bürokratie.

### Zusätzlich wird nun auch sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen beziehen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Bisher hat sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.

### Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen. Damit wird das Elterngeld krisenfester und stärkt Familien den Rücken. Diese Corona-Sonderregelung wurde zum 1. März 2020 eingeführt und wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

### Eltern besonders frühgeborener Kinder erfahren künftig dauerhaft mehr Rücksicht. Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Das sah schon der Regierungsentwurf vor. Neu ist: Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier. So erhalten Eltern die Zeit, Ruhe und Sicherheit, die sie in ihrer besonderen Situation brauchen.

### Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.

### _Quelle: BMFSFJ_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bundestag-beschliesst-elterngeldreform-44566?pk_campaign=feed&pk_kwd=bundestag-beschliesst-elterngeldreform)
