# Bundestag beschließt erste wichtige Säulen des „Osterpakets“: Netzausbau wird beschleunigt und Verbraucherrechte werden gestärkt

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- Veröffentlicht: 2022-06-27T04:32:15+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWK, Pressemitteilung vom 24.06.2022

Der Deutsche Bundestag hat am 24.06.2022 nach 2./3. Beratung den Gesetzentwurf zur
Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm
und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung beschlossen. Damit wurden wichtige
Teile des im April im Kabinett verabschiedeten Osterpakets final vom Bundestag verabschiedet.
In einem nächsten Schritt berät der Bundesrat über die Maßnahmen.

Dazu der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Erste wichtige
Säulen unseres Osterpakets wurden heute vom Bundestag verabschiedet. Damit ist eine
wichtige Etappe geschafft, die vor allem den Ausbau der Stromnetze beschleunigt.
Denn für eine erfolgreiche Energiewende ist es entscheidend, dass der Netzausbau
mit dem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien Schritt halten kann. Dafür
stellt das heute beschlossene Gesetz wichtige Weichen. Wir müssen uns so schnell
wie möglich aus der Klammer russischer Importe befreien. Eine beschleunigte Energiewende
ist hierfür das A und O.“

Mit dem Gesetz wird der sogenannte Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Stromnetze
aktualisiert. Zudem werden die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Stromnetze
weiter gestrafft und beschleunigt. So können künftig Vorhaben stärker gebündelt 
werden. Beispielsweise kann unter bestimmten Voraussetzungen bei neuen Stromautobahnen(
sog. Höchstpannungsgleichstromleitungen – HGÜ) auf die Bundesfachplanung verzichtet
werden. Damit kann eine von mehreren Planungsebenen entfallen. Darüber hinaus werden
der Einsatz und die Mitwirkungsmöglichkeiten von Projektmanagern verbessert, da 
häufig Personalknappheit in den Planungs- und Genehmigungsbehörden ein Hemmnis darstellt.
Auch werden Regelungen getroffen, um den vorzeitigen Baubeginn bei bestimmten Projekten
zu erleichtern, das heißt, der Bau kann dann parallel zum Zulassungsverfahren beginnen.
Auch für die Verteilernetze gibt es Neuerungen. Der Rechtsrahmen der Verteilernetzplanung
wird zu einer stärker vorausschauenden und integrierten Verteilernetzplanung weiterentwickelt.
Zudem werden Netzanschlussprozesse vereinfacht und digitalisiert.

In Reaktion auf die Situation an den Energiemärkten sieht das Gesetz darüber hinaus
Änderungen im Recht der Endkundenbelieferung und im Kartellrecht vor. Damit stärken
wir die Verbraucher und sorgen für mehr Schutz vor überhöhten Preisen. Die Ersatzversorgung
und die Grundversorgung mit Strom und Gas werden voneinander abgegrenzt, die preisliche
Kopplung beider Instrumente generell aufgehoben. Damit wird Rechtsklarheit und Transparenz
geschaffen, um Rechtsstreitigkeiten so wie wir sie in der jüngsten Vergangenheit
erlebt haben, künftig möglichst zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur erhält zusätzliche
Aufsichtsmöglichkeiten über Energielieferanten, insbesondere im Zusammenhang mit
dem Rückzug einzelner Energielieferanten aus dem Markt. Energielieferanten müssen
einen Rückzug aus dem Markt künftig 3 Monate vorher ankündigen und das sowohl gegenüber
ihren Kunden als auch gegenüber der Bundesnetzagentur.

„Ad-hoc Kündigungen wie wir sie im letzten Winter leider erlebt haben, haben einige
Verbraucherinnen und Verbraucher kalt erwischt und stark verunsichert. Dem schieben
wir jetzt einen Riegel vor. So etwas kann es künftig nicht mehr geben“, ergänzte
Habeck.

Zum dritten enthält das am 24.06.2022 im Bundestag verabschiedete Gesetz Anpassungen
im Wettbewerbsrecht. Konkret geht es um Anpassungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
die eine stärkere Beobachtung der Raffinerien und des Kraftstoffhandels durch die
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt (MTS-K) ermöglichen.
Zugleich wird die Datenbasis für die Arbeit des Bundeskartellamts verbessert und
erweitert. Künftig erhält das Bundeskartellamt auch Daten zu den an Tankstellen 
im Tagesverlauf verkauften Kraftstoffmengen. Die verschärfte kartellrechtliche Preismissbrauchsaufsicht
im Energiesektor wird um weitere fünf Jahre verlängert und auf den Bereich der Fernwärme
ausgeweitet.

_Quelle: BMWK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bundestag-beschliesst-erste-wichtige-saeulen-des-osterpakets-netzausbau-wird-beschleunigt-und-verbraucherrechte-werden-gestaerkt-80488)
