# Bundestag beschließt wichtige Windenergie-Gesetzesvorhaben

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- Published: 2020-11-06T06:12:50+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BMWi, Pressemitteilung vom 05.11.2020

Der Bundestag hat am 05.11.2020 in der 2./3. Lesung die Novelle des Windenergie-
auf-See-Gesetzes sowie das Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Das Windenergie-
auf-See-Gesetz, das das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegt hatte, schreibt
die Zielerhöhung für den Ausbau der Offshore-Windenergie fest: Bis 2030 sollen 20
Gigawatt (GW), bis 2040 dann 40 GW Leistung errichtet werden. In das Investitionsbeschleunigungsgesetz
des Bundesverkehrsministeriums hat das BMWi wichtige Punkte im Energiebereich eingebracht,
die vor allem die Planung und den Bau von Windenergieanlagen an Land beschleunigen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit der Zielerhöhung für Windanlagen 
auf See ist klar, dass Deutschland ein führender Markt für die Offshore-Windenergie
bleiben wird. Wir geben mit den klaren Langfristzielen Planungs- und Investitionssicherheit.
Und mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz gehen wir einen wichtigen Schritt 
zur Umsetzung unseres Aktionsplans Wind. Der Ausbau von Windenergie an Land wird
mit den neuen Regelungen weiter beschleunigt. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz
beinhaltet damit wichtige strukturelle Verbesserung für die Planungsbeschleunigung
wichtiger Infrastrukturvorhaben.“

Das Windenergie-auf-See-Gesetz schafft die Voraussetzungen, um die ehrgeizigen Ausbauziele
bis 2040 umzusetzen und fördert den Ausbau der Windenergie auf See. Auch ein entsprechender
Personalzuwachs in allen betroffenen Behörden ist vorgesehen. Damit erfüllt die 
Bundesregierung zentrale Zusagen der Offshore-Vereinbarung, die Altmaier am 5. Mai
2020 gemeinsam mit den Energieministern der Küstenländer und den Geschäftsführern
der Übertragungsnetzbetreiber unterzeichnet hatte. Mit dem Gesetz wird zudem der
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2020 umgesetzt und eine Regelung
geschaffen, die bestimmten Projekten ermöglicht, die Übernahme der Kosten für Untersuchungen
zu beantragen.

Das Investitionsbeschleunigungsgesetz soll Planungsverfahren im Infrastrukturbereich
beschleunigen. Die Maßnahmen vereinfachen es, Infrastrukturprojekte umzusetzen, 
und tragen so zur langfristigen Sicherung des Wirtschafts- und Investitionsstandorts
Deutschland bei. Unter anderem sollen die aufschiebende Wirkung von Widerspruch 
und Anfechtungsklagen gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land mit einer
Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entfallen und so Genehmigungsverfahren beschleunigt
werden. Das Gesetz ist somit auch ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Aktionsplans
Wind, den das BMWi im Herbst 2019 vorgelegt hat. Er zielt darauf ab, den Ausbau 
von Windenergie an Land zu beschleunigen.

_Quelle: BMWi_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bundestag-beschliesst-wichtige-windenergie-gesetzesvorhaben-35884?pk_campaign=feed&pk_kwd=bundestag-beschliesst-wichtige-windenergie-gesetzesvorhaben)
