# Bundestag stimmt für Kinder­zuschlag und Einmal­zahlung

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- Published: 2022-05-13T11:27:24+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 12.05.2022

**Mehr Unterstützung in der Grundsicherung**

Ab 1. Juli bekommen rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland
20 Euro zusätzlich im Monat. Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger erhalten
einmalig 200 Euro. Die Bundesregierung will so besondere Härten aufgrund der Pandemie
und steigender Energiepreise abfedern. Der Bundestag hat dem Vorhaben zugestimmt.

Menschen in der Grundsicherung erhalten mehr Unterstützung. Der Bundestag hat dem
Vorhaben der Bundesregierung für einen Sofortzuschlag für leistungsberechtigte Kinder
und eine Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte zugestimmt. Bevor das 
[Gesetz](https://dserver.bundestag.de/btd/20/014/2001411.pdf) am 1. Juli in Kraft
treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

## Jeden Monat 20 Euro mehr

Die Unterstützung hilfebedürftiger Familien und die Verbesserung der Teilhabechancen
von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Mit
dem Gesetz soll ein monatlicher Sofortzuschlag von 20 Euro für Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene eingeführt werden, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern
in einem Haushalt leben.

Erhalten sollen den Zuschlag alle Kinder, die entweder einen Leistungsanspruch nach
dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
auf Kinderzuschlag sowie die Ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
haben. Die Bundesregierung will so finanzielle Spielräume für Familien schaffen 
und dazu beitragen, die Lebensumstände und Chancen von Kinder und Jugendlichen zu
verbessern.

Der Sofortzuschlag wird ab 1. Juli 2022 ergänzend, ohne weiteren Antrag unbürokratisch
ausgezahlt und ist bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung vorgesehen. „Mir
ist wichtig, dass dieses Geld schnell und unbürokratisch bei den Kindern ankommt“,
so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu dem Vorhaben. Auch Kinder, die, wie aus
der Ukraine geflohene Kinder, eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz
haben, erhalten einen Kindergeldanspruch und damit Anspruch auf den Sofortzuschlag.

## Sozialstaat steht den Menschen zur Seite

Eine weitere Regelung im Gesetz betrifft alle erwachsenen Bezieher von Arbeitslosengeld
II, Sozialhilfe oder Grundsicherung, die im Juli 2022 einen Leistungsanspruch haben.
Sie sollen einmalig 200 Euro erhalten. Im parlamentarischen Verfahren hat die Bundesregierung
die Summe von ursprünglich 100 Euro auf 200 Euro verdoppelt. Heil erklärte dazu:„
Wir erhöhen die Einmalzahlungen für alle, die Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen
beziehen, auf 200 Euro, um die Menschen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen.“
Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden eine Einmalzahlung von
100 Euro erhalten.

Die Auswirkungen der Pandemie und die steigenden Lebenshaltungskosten treffen die
Menschen besonders hart, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Die Bundesregierung
hat [zwei Entlastungspakete](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html)
auf den Weg gebracht, um diesen Menschen zu helfen.

## Leistungsanspruch für Geflüchtete aus der Ukraine geregelt

Eine weitere Ergänzung des Gesetzesvorhabens betrifft den Status hilfebedürftiger
geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Sie werden den im Asylverfahren anerkannt
Schutzberechtigten leistungsrechtlich gleichgestellt. Die Geflüchteten haben damit
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Sie erhalten zudem erleichterten Zugang
zu Integrations- und Sprachkursenkursen sowie zum Arbeitsmarkt.

Geregelt wurde auch, dass der Bund die Länder und Kommunen im Jahr 2022 mit insgesamt
zwei Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen für die geflüchteten Menschen aus
der Ukraine unterstützt.

_Quelle: Bundesregierung_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bundestag-stimmt-fuer-kinderzuschlag-und-einmalzahlung-78294)
